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Mangelhafte
Computer-Bedienungsanleitung führt zu Ersatzanspruch
Artikel
erschienen in
Ausgabe April 1997
Nach
einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln ist der Käufer
eines Computers, dessen Handbuch Mängel aufweist, dazu berechtigt,
vom Kauf zurückzutreten oder eine Nachbesserung zu fordern.
Dabei
lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Käufer befand eine
Computeranlage mit zwei Festplatten als mangelhaft, da es ihm
nicht möglich sei, ohne Hilfe auf die zweite Festplatte zuzugreifen.
Weder sei dies im mitgelieferten Handbuch beschrieben, noch hätte
er es der Kurz-Einweisung durch den Lieferanten entnehmen können.
Das
Oberlandesgericht Köln gab in seinem Urteil vom 3. November
1995 (19 U 72/95) dem Computer-Käufer recht: Bei Verträgen
im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung sei von einem "normalen"
Nutzer ohne spezielle Systemkenntnisse auszugehen. Auch ein solcher
müsse in der Lage sein, eine zweite Festplatte in Betrieb
zu nehmen. Da im Handbuch nicht beschrieben sei, wie dies erfolgt,
liege eine mangelhafte Lieferung vor.
(Quelle:
Berliner Wirtschaft 2/1997)

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