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Die neue deutsche Rechtschreibung – Bedeutung der Reform für Technische Redakteure

 

Artikel erschienen in
Ausgabe April 1997

Von Robert Hucho

Inhaltsübersicht:

Die Wellen sind hochgeschlagen. Bereits im Vorfeld der Verabschiedung der neuen Regelungen zur deutschen Rechtschreibung teilte sich Deutschland in drei Lager:

  1. das Lager der Befürworter; zu finden hauptsächlich in den Kultusbehörden
  2. das Lager der Gegner; hauptsächlich bei altphilologisch Vorbelasteten bzw. bei Freunden der romanischen Sprachen vertreten
  3. das Lager der Verwirrten; eigentlich der überwiegende Teil der deutschsprachigen Menschheit.

Aus der Berufsgruppe der Technischen Redakteure war sogar von einem Quasi-Berufsverbot für einzelne Redakteure die Rede, da nicht jeder in der Lage sein werde, auf die fehlerfreie Schreibweise nach den neuen Regeln umzusteigen, die ja schließlich gesetzlich vorgeschrieben sei.

Endgültig verwirrend wurde es durch den wie einen vorgezogenen Aprilscherz anmutenden Vorstoß einzelner Parlamentarier des Deutschen Bundestages: Unter Verweis auf die Regelungskompetenz der Kultusministerien für die Länder (denn diese haben die Reform verabschiedet) wurden Zweifel angemeldet, ob diese überhaupt befugt seien, einen solchen Beschluß auch mit Wirkung für die Bundesbehörden zu fassen. Kurz: Man regte an, in den Bundesbehörden die alte Schreibweise beizubehalten - mit der Folge, daß wir in Deutschland zwei unterschiedliche allgemein verbindliche Rechtschreibvorschriften bekämen...


Was ändert sich?

Gegenstand dieses Beitrages soll nicht das Anführen der hinreichend bekannten Beispiele alter und neuer Schreibweise sein. Ebensowenig sollen die Widersprüche in den neuen Regelungen zum wiederholten Mal aufgezeigt werden oder in das allgemeine Lamento hinsichtlich der Aufgabe liebgewordener Schreibweisen vorrangig ausländischer Herkunft eingestimmt werden. Interessant sind vielmehr das Prinzip der Änderungen und damit eben auch die Chancen.

Bewußt unwissenschaftlich ausgedrückt bringt uns die Rechtschreibreform fast ein Quantum von Rechtschreib-Anarchie (z.B. die Berechtigung, diesen Bindestrich zu setzen). Die früheren sehr engen und strengen Regeln der Interpunktion weichen zu einem großen Teil der übergeordneten Aufgabe, die Gliederung des Textes zu verdeutlichen bzw. Kontextzusammenhänge aufzuzeigen.

Ähnlich sieht es mit den Regeln der Rechtschreibung selbst aus: Etliche historisch gewachsene Unstimmigkeiten sind ausgemerzt. Man schreibt jetzt endlich "Rad fahren" oder "der Einzelne". Zunichte gemacht werden diese Ansätze jedoch durch eigentümliche Widersprüche wie "Delfin", aber "Morphin". Nach rund einem Jahr Arbeit mit den neuen Regeln hat der Autor den Eindruck gewonnen, daß die deutsche Rechtschreibung weder einfacher noch schwieriger geworden ist. Sie ist lediglich unübersichtlicher geworden für diejenigen, die bereits die alte Variante beherrschen. Die nächste Generation wird darüber wahrscheinlich nur noch schmunzeln und in der Schule ebenso stöhnen wie die Vorgänger.


Müssen wir uns das antun?

So weit, so chaotisch. Ist es das aber wirklich? Die stark emotionalisierte Debatte der vergangenen Monate hat uns suggeriert, daß wir es hier mit etwas zu tun bekommen, gegen das wir uns nicht wehren können. Mit etwas Neuem, was von uns ein vollständiges Um-, wenn nicht sogar Neu-Lernen verlangt.

Erstaunlicherweise ist kaum jemand darauf gekommen, daß sich für die Mehrheit der deutsch sprechenden Menschheit nichts ändert. Wie kommt es denn zum Beispiel, daß im Hause des Autors bereits seit Jahren für Technische Redakteure eine Anweisung existierte, die eine Aufgliederung von Substantiv-Ungetümen mit Hilfe von Bindestrichen in verständnisfördernde Einheiten vorschrieb? Eine Vorschrift, die unwidersprochen existiert, obwohl dies nach Alt-Duden-Schreibweise falsch war.

Die Antwort ist erstaunlich, aber einfach: Die Regelungen der deutschen Rechtschreibung sind kein allgemein verbindliches Gesetz. Sie regeln lediglich die im Schriftverkehr der staatlichen Stellen (Öffentlicher Dienst etc.) zu verwendende Schreibweise. Dem Rest der Menschheit können sie nichts vorschreiben. Im Ergebnis unterliegt damit die Anwendung der Rechtschreibregeln letztlich auch der in Deutschland geltenden Vertragsfreiheit. Das heißt: Sofern der Redakteur nicht explizit für einen öffentlichen Auftraggeber tätig ist, kann er so schreiben, wie er es für richtig hält. Lediglich dann, wenn im Auftrag ausdrücklich die Verwendung der neuen Rechtschreibregeln vereinbart ist, muß er sich an diese halten.

Aus Sicht des Autors stellt die Rechtschreibreform für den Technischen Redakteur somit eigentlich nur eine Aufforderung dar, darüber nachzudenken, wie er mit Hilfe geschickter Interpunktion und einer leicht lesbaren Schreibweise dem Leser das Verständnis seines Textes nach Möglichkeit vereinfacht.

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Letzte Änderung: 31.10.2005 | Presse-Service | Disclaimer
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