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Die
neue deutsche Rechtschreibung Bedeutung der Reform für
Technische Redakteure
Artikel
erschienen in
Ausgabe April 1997
Von
Robert Hucho
Inhaltsübersicht:
Die Wellen
sind hochgeschlagen. Bereits im Vorfeld der Verabschiedung der
neuen Regelungen zur deutschen Rechtschreibung teilte sich Deutschland
in drei Lager:
- das Lager der Befürworter; zu finden hauptsächlich
in den Kultusbehörden
- das Lager der Gegner; hauptsächlich bei altphilologisch
Vorbelasteten bzw. bei Freunden der romanischen Sprachen vertreten
- das Lager der Verwirrten; eigentlich der überwiegende
Teil der deutschsprachigen Menschheit.
Aus
der Berufsgruppe der Technischen Redakteure war sogar von einem
Quasi-Berufsverbot für einzelne Redakteure die Rede, da nicht
jeder in der Lage sein werde, auf die fehlerfreie Schreibweise
nach den neuen Regeln umzusteigen, die ja schließlich gesetzlich
vorgeschrieben sei.
Endgültig
verwirrend wurde es durch den wie einen vorgezogenen Aprilscherz
anmutenden Vorstoß einzelner Parlamentarier des Deutschen
Bundestages: Unter Verweis auf die Regelungskompetenz der Kultusministerien
für die Länder (denn diese haben die Reform verabschiedet)
wurden Zweifel angemeldet, ob diese überhaupt befugt seien,
einen solchen Beschluß auch mit Wirkung für die Bundesbehörden
zu fassen. Kurz: Man regte an, in den Bundesbehörden die
alte Schreibweise beizubehalten - mit der Folge, daß wir
in Deutschland zwei unterschiedliche allgemein verbindliche Rechtschreibvorschriften
bekämen...
Was ändert sich?
Gegenstand
dieses Beitrages soll nicht das Anführen der hinreichend
bekannten Beispiele alter und neuer Schreibweise sein. Ebensowenig
sollen die Widersprüche in den neuen Regelungen zum wiederholten
Mal aufgezeigt werden oder in das allgemeine Lamento hinsichtlich
der Aufgabe liebgewordener Schreibweisen vorrangig ausländischer
Herkunft eingestimmt werden. Interessant sind vielmehr das Prinzip
der Änderungen und damit eben auch die Chancen.
Bewußt
unwissenschaftlich ausgedrückt bringt uns die Rechtschreibreform
fast ein Quantum von Rechtschreib-Anarchie (z.B. die Berechtigung,
diesen Bindestrich zu setzen). Die früheren sehr engen und
strengen Regeln der Interpunktion weichen zu einem großen
Teil der übergeordneten Aufgabe, die Gliederung des Textes
zu verdeutlichen bzw. Kontextzusammenhänge aufzuzeigen.
Ähnlich
sieht es mit den Regeln der Rechtschreibung selbst aus: Etliche
historisch gewachsene Unstimmigkeiten sind ausgemerzt. Man schreibt
jetzt endlich "Rad fahren" oder "der Einzelne".
Zunichte gemacht werden diese Ansätze jedoch durch eigentümliche
Widersprüche wie "Delfin", aber "Morphin".
Nach rund einem Jahr Arbeit mit den neuen Regeln hat der Autor
den Eindruck gewonnen, daß die deutsche Rechtschreibung
weder einfacher noch schwieriger geworden ist. Sie ist lediglich
unübersichtlicher geworden für diejenigen, die bereits
die alte Variante beherrschen. Die nächste Generation wird
darüber wahrscheinlich nur noch schmunzeln und in der Schule
ebenso stöhnen wie die Vorgänger.
Müssen wir uns das antun?
So
weit, so chaotisch. Ist es das aber wirklich? Die stark emotionalisierte
Debatte der vergangenen Monate hat uns suggeriert, daß wir
es hier mit etwas zu tun bekommen, gegen das wir uns nicht wehren
können. Mit etwas Neuem, was von uns ein vollständiges
Um-, wenn nicht sogar Neu-Lernen verlangt.
Erstaunlicherweise
ist kaum jemand darauf gekommen, daß sich für die Mehrheit
der deutsch sprechenden Menschheit nichts ändert. Wie kommt
es denn zum Beispiel, daß im Hause des Autors bereits seit
Jahren für Technische Redakteure eine Anweisung existierte,
die eine Aufgliederung von Substantiv-Ungetümen mit Hilfe
von Bindestrichen in verständnisfördernde Einheiten
vorschrieb? Eine Vorschrift, die unwidersprochen existiert, obwohl
dies nach Alt-Duden-Schreibweise falsch war.
Die
Antwort ist erstaunlich, aber einfach: Die Regelungen der deutschen
Rechtschreibung sind kein allgemein verbindliches Gesetz. Sie
regeln lediglich die im Schriftverkehr der staatlichen Stellen
(Öffentlicher Dienst etc.) zu verwendende Schreibweise. Dem
Rest der Menschheit können sie nichts vorschreiben. Im Ergebnis
unterliegt damit die Anwendung der Rechtschreibregeln letztlich
auch der in Deutschland geltenden Vertragsfreiheit. Das heißt:
Sofern der Redakteur nicht explizit für einen öffentlichen
Auftraggeber tätig ist, kann er so schreiben, wie er es für
richtig hält. Lediglich dann, wenn im Auftrag ausdrücklich
die Verwendung der neuen Rechtschreibregeln vereinbart ist, muß
er sich an diese halten.
Aus
Sicht des Autors stellt die Rechtschreibreform für den Technischen
Redakteur somit eigentlich nur eine Aufforderung dar, darüber
nachzudenken, wie er mit Hilfe geschickter Interpunktion und einer
leicht lesbaren Schreibweise dem Leser das Verständnis seines
Textes nach Möglichkeit vereinfacht.
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