Fachbücher

 
  Programm
Appetithappen
Bestellung

 

doculine Archiv

  Übersicht
Index
Autoren
Streifzüge

 
 

Service

 
  transline tecNews
Suche
Impressum
 

Aktuelle Artikel und Nachrichten rund um die technische Dokumentation finden Sie im Nachfolgemagazin der doculine news, den transline tecNews

Die Technische Dokumentation ist Pflicht auf dem EG-Binnenmarkt

 

Artikel erschienen in
Ausgabe August 1997

Von Gerhard Mark

Inhaltsübersicht:

In zahlreichen Unternehmen werden maschinenbegleitende technische Unterlagen noch immer als lästige Pflicht und unproduktiver Arbeitsaufwand behandelt. Im Zusammenhang mit der EG-Richtlinie Maschinen wird die Technische Dokumentation jedoch zu einem entscheidenden Merkmal für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens auf dem EG-Binnenmarkt. Denn das seit 1995 zwingend vorgeschriebene CE-Zeichen darf an einer Maschine nur angebracht werden, wenn eine Technische Dokumentation nach den Vorgaben der EG-Maschinenrichtlinie vorliegt.


Schlampige Dokumentation kann teuer werden

Mängel in der Technischen Dokumentation sind nicht nur gefährlich, sondern oft auch ein teures Unterfangen: Viel zu spät wird dem Kunden eine unvollständig eingerichtete Maschine übergeben, die obendrein noch ein beträchtliches Sicherheitsrisiko darstellt. Ein einziger Crash kostet einen Hersteller ein Vielfaches dessen, was er für eine gute Dokumentation hätte ausgeben müssen. Schließlich wird der Kunde nicht nur die Reparatur der Maschine bei ihm einfordern; vielmehr muß der Hersteller auch damit rechnen, daß er alle Folgekosten des Maschinenschadens – den wertmäßigen Produktionsausfall oder Konventionalstrafen – tragen muß.

Diese Rahmenbedingungen werten die Stellung der Technischen Dokumentation im Unternehmen natürlich auf. Die Frage ist nur: Wer erfaßt und berechnet die Kosten, die durch mangelhafte Anleitungen entstehen? Der Kunde hat vor allem durch das Produkthaftungsgesetz einen Hebel in die Hand bekommen, mit dem er sich alle Folgekosten einer fehlerhaften Betriebsanleitung ersetzen lassen kann.

Fehlerhafte Instruktionen wiegen vor dem Richter genauso schwer wie etwa eine fehlerhafte Konstruktion. Entsteht ein Schaden infolge falscher Bedienung, die durch entsprechende Hinweise hätte verhindert werden können, haftet der Hersteller noch bis zu zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen.

Hier tickt unmerklich eine Zeitbombe. Aber auch ohne Folgeschäden wirkt sich eine mangelhafte Dokumentation äußerst negativ aus: Aufwendige und zeitraubende Inbetriebnahme und eingeschränkte Nutzbarkeit wichtiger Funktionen der Maschine verärgern die Kunden.


Der Druck wächst auf Kundenseite und von der Überwachungs-Behörde

Das Ziel der EG-Richtlinie Maschinen sind umfassende, vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen bei der Entwicklung und dem Bau von Maschinen. Auch wenn die Sicherheit bei deutschen Werkzeugmaschinen auf einem hohen Niveau steht, sind noch manche Lücken zu schließen.

Vor allem mittelständische Unternehmen wollen noch immer nicht wahrhaben, was die Stunde geschlagen hat: Viele kennen diese Richtlinie und die sich daraus ergebenden Konsequenzen noch nicht einmal. So ergab eine Umfrage im Jahre 1995, daß nur etwa 30% der kleinen und mittleren Unternehmen mit dem Verfahren der CE-Kennzeichnung vertraut sind.

Zunehmend wächst in letzter Zeit der Druck seitens der Kunden, die schon mit der Auftragsvergabe eine sicherheitsgerechte Technische Dokumentation fordern.

Das Nichteinhalten von EG-Bestimmungen ist kein Kavaliersdelikt. Das Gewerbeaufsichtsamt überwacht das Einhalten bestehender Vorschriften auf Messen und Ausstellungen, aber auch in Industriebetrieben.

So zog das Gewerbeaufsichtsamt Göppingen Ende 1996 eine neue Kantenleim-Maschine allein deshalb aus dem Verkehr, weil ein Verriegelungsschalter für eine Schutztüre in den Arbeitsraum nicht gegen Verstellen gesichert war.

Die EG wird in solchen Fällen nicht zur Chance, sondern zum verpaßten Anschluß in den Binnenmarkt.


Das Verfahren der Konformitäts-Bewertung

In den meisten Fällen genügt eine Selbstbescheinigung zur Erklärung der Konformität. Das darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, daß das Einhalten des geforderten Sicherheits-Standards mehr als nur eine formale Angelegenheit ist. Was letztendlich zählt, ist die Übereinstimmung der durchgeführten Sicherheits-Maßnahmen mit den Anforderungen der EG-Richtlinie Maschinen. Dafür steht das CE-Zeichen. Es garantiert den freien Warenverkehr in Europa.

Wer die Konformität nur vorgibt, ohne sie einzuhalten, riskiert ein Vertriebsverbot in ganz Europa. Und wer keine Konformitäts-Erklärung vorweisen kann, darf spätestens seit 1995 legal keine Maschinen mehr verkaufen – nicht einmal in Deutschland. Denn das Sicherheitsniveau ist im eigenen Land ebenso einzuhalten wie beim Export. Selbst bei Maschinen für den eigenen Bedarf ist dieser Sicherheitsstandard gefordert.


Rechtzeitig die Weichen stellen

Wer erst nach Fertigstellung einer Maschine darüber nachdenkt, wie er die Konformität seiner Maschinen mit den Richtlinien-Anforderungen erreicht, hat kaum eine Chance, die gestellten Anforderungen zu erfüllen und das CE-Zeichen zu erlangen. Es gilt, den Grundgedanken der EG-Richtlinie so früh wie möglich in die Tat umzusetzen:

  1. An erster Stelle steht, die Sicherheit der Maschinen bereits bei der Entwicklung und Konstruktion einzuplanen.
  2. Ist dies nicht möglich, sind zusätzliche Sicherheits-Einrichtungen vorzusehen.
  3. Gehen dann noch immer Gefahren von der Maschine aus, so ist der Anwender vor diesen Restgefahren über Sicherheits-Hinweise in der Betriebsanleitung zu warnen.



Die Anforderungen an die Technische Dokumentation

Die Technische Dokumentation wird damit zum integralen Bestandteil der Maschine und zwingende Voraussetzung für das Anbringen des CE-Zeichens. Vollständige und umfassende Warnhinweise erhalten den gleichen Stellenwert wie die konstruktive Sicherheit. Die Aufgaben der Dokumentation sind folglich ernst zu nehmen – und auch das, was von der Dokumentationsabteilung abgeliefert wird.

Diese Randbedingungen stellen hohe Anforderungen an die Qualifikation der Technischen Redakteure. Dokumentieren ist keine leichte Aufgabe, die ohne Schulung nebenher zu bewältigen ist:

  • Bevor eine Dokumentation "steht", sind zunächst aufwendige Recherchen durchzuführen.
  • Das aktuelle Know-how aus Entwicklung und Konstruktion ist oft mühsam zusammenzutragen.
  • Jeder, der mit Dokumentation zu tun hat, kann das traurige Lied von der Informationsbeschaffung singen.

Hier kollidieren Aufgabenbereiche, weil unterschiedliche Interessen aufeinanderstoßen – letztlich zuungunsten der Aktualität und damit auch des Kunden.

Unternehmen, die richtig rechnen und in die Zukunft planen, werden sehr schnell feststellen, daß eine vernachlässigte Dokumentationsabteilung unter den gestiegenen Anforderungen über kurz oder lang funktionale Engpässe aufweisen wird. Seit der Einführung des Produkthaftungsgesetzes und der einschlägigen EG-Richtlinien ist das Bewußtsein für die Technische Dokumentation zwar erfreulicherweise im Steigen begriffen, dies geschieht aber immer noch zu langsam.


Kundenbedürfnisse begründen Ansprüche

Viel schneller wachsen zur Zeit die Anforderungen, die aus immer differenzierteren Kundenbedürfnissen resultieren. Hat der Kunde den Hebel Dokumentation erkannt, wird er konsequent angesetzt:

  • Ein Teil des Kaufpreises wird immer häufiger einbehalten, wenn eine Betriebsanleitung nicht vollständig ist oder nicht zusammen mit der Maschine ausgeliefert wird.
  • Die Qualität der Dokumentation entscheidet heute immer öfter schon im Vorfeld über die Auftragsvergabe.

Dieser Trend ist unaufhaltsam und erfordert höchste Beweglichkeit. Und trotzdem hält sich die Ansicht, die Dokumentationsabteilung habe mit ihrer bisherigen Kapazität auszukommen. Die unmittelbar Betroffenen erkennen zwar genau, daß sie immer mehr ins Hintertreffen geraten. Solange aber auf der Ebene der Geschäftsleitung die Zusammenhänge nicht wahrgenommen und weiterhin verdrängt werden, wird sich wenig ändern.

Es sind heute schon beträchtliche Altlasten aufgelaufen, zu deren Bewältigung die vorhandene Kapazität nicht mehr ausreicht. Die Impulse zur Aufarbeitung dieser Altlasten müssen von den obersten Etagen ausgehen – und zwar bevor die Defizite überhandnehmen, denn:

  • Eine qualifizierte Dokumentations-Mannschaft mit dem notwendigen Know-how läßt sich nicht von heute auf morgen aufbauen.
  • Auch auf dem Markt gibt es weder heute noch in absehbarer Zukunft frei verfügbare Technische Redakteure, die mit den aktuellen Fragen der Technischen Dokumentation vertraut sind.

Das bedeutet zunächst Investitionen in Personal, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie in Geräte und entsprechende Einrichtungen.

Ist im Unternehmen noch keine Stelle für die Technische Dokumentation vorhanden, so muß die Dokumentationsabteilung nicht nur neu aufgebaut, sondern auch richtig organisiert und strukturiert werden. Bleibt sie ein Fremdkörper oder Wurmfortsatz der Konstruktion, sind die gestellten Anforderungen nicht zu bewältigen:

  • Die Anforderungen zu erkennen und definieren wäre der erste Schritt. Die äußeren Bedingungen wie Produkthaftungsgesetz und EG-Richtlinie Maschinen sind genauso zu berücksichtigen wie die spezifischen Eigenheiten und das Gefahrenpotential der einzelnen Maschinen.
  • Wird der Technische Redakteur nicht schon in der Entwicklungsphase eingebunden, kann er seine Aufgaben nur unzureichend erfüllen.
  • Eine richtige Organisation und eine durchgängige Konzeption sind Dreh- und Angelpunkt, aber auch derzeitiger akuter Schwachpunkt in allen Betrieben. Wer ist denn heute auch nur annähernd in der Lage, die Maßstäbe für eine sicherheitsgerechte und zeitgemäße Dokumentation zu definieren?
  • Die Dokumentation muß Bestandteil eines Qualitätssicherungs-Konzeptes werden. Dabei hat der Technische Redakteur nicht nur den inhaltlichen Anforderungen gerecht zu werden, er muß auch dem enormen Zeitdruck standhalten, unter dem Dokumentationen künftig erstellt werden müssen.

Daß dies durchaus möglich ist, zeigen einzelne Beispiele aus Unternehmen. Sie zeigen aber auch, daß dahinter zwei bis drei Jahre Aufbau- und Entwicklungsarbeit liegen. Steht allerdings ein solches Konzept, werden selbst im Sondermaschinenbau Qualitäten und Durchlaufzeiten erreicht, von denen andere Unternehmen noch nicht einmal zu träumen wagen.


Modularer Aufbau der Technischen Dokumentation

Bei systematischem Vorgehen lassen sich einzelne Kapitel wie Sicherheit oder Wartung, aber auch viele andere Textpassagen

  • standardisieren
  • in modularen Bausteinen anlegen und
  • über Datenbanken abrufen

Richtig organisiert und strukturiert liegen schon bis zu 50 % einer Dokumentation in der Datenbank, bevor mit der Herstellung einer neuen Maschine begonnen wurde. Das bringt nicht nur den dringend benötigten Zeitgewinn, sondern auch die geforderte Qualität und senkt zudem deutlich die Kosten für die Herstellung sowie für Übersetzungen.

Der eigentlich Aufwand liegt in der Vorarbeit: beim Erstellen durchstrukturierter Texte, die als Textmodule abgelegt und bei Bedarf variiert oder ergänzt werden. Dieser Aufwand hat sich jedoch bald amortisiert. Skeptiker argumentieren immer wieder, daß dies wohl bei Serienmaschinen angehen möge, nicht aber im Sonder- und Einzelmaschinenbau. Diese Ansicht kann jedoch nur dort aufkommen, wo sich noch nie jemand tiefergehend mit diesen Fragen befaßt und deshalb auch keine Lösungen gefunden hat.

Die Praxis zeigt, daß es mit der Vorarbeit überall dort funktioniert, wo man die Fragen der Technischen Dokumentation bewußt angeht. Die Verantwortlichen sind aufgefordert, dieses Thema sehr schnell sehr ernst zu nehmen, um die ersten Schritte zur Umsetzung so zügig wie möglich einzuleiten. Die Früchte lassen sich bald ernten: Die Technische Dokumentation wird neben ihrer Sicherheitsfunktion zu einem offensiven und attraktiven Marketing-Instrument.

  Doculine durchsuchen:   

  

Empfehlenswerte Seiten zur technischen Übersetzung
von transline - Übersetzungsdienst für technische Übersetzung
technische Übersetzungen | Übersetzung Software | Software Lokalisierung
Spez. Seiten zu Sprachen
Chinesisch Übersetzung | Englisch Übersetzung | Französisch Übersetzung | Niederländisch Übersetzung | Russisch Übersetzung | Spanisch Übersetzung | Portugiesisch Übersetzung | Italienisch Übersetzung | Japanisch Übersetzung
Infos zum Übersetzungsservice transline

Übersetzungen Ihrer Patente - Dr. Sturz Patentübersetzungen

Letzte Änderung: 31.10.2005 | Presse-Service | Disclaimer
© doculine Verlags-GmbH, ein Unternehmen der transline Gruppe