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DIN-Norm für Übersetzungsaufträge:
Über Qualität läßt sich trefflich einigen

 

Artikel erschienen in
Ausgabe Juni 1998

Mit der DIN 2345, die im April erschienen ist, betritt die Normung im Bereich der Dienstleistungen Neuland. Erstmals werden Empfehlungen für die Vertragsgestaltung zwischen Auftraggeber und Übersetzer gegeben. Dadurch wird eine objektive, weil einvernehmliche Grundlage geschaffen, die Vertrauen in die Qualität der Übersetzung fördert und nachträgliche Differenzen vermeidet.

Über die “Richtigkeit“ einer Übersetzung läßt sich trefflich streiten. Sprachempfinden, wie der Geschmack überhaupt, ist individuell verschieden. Jede Bewertung der Leistung eines Übersetzers sollte daher auf objektiven, allgemein akzeptierten Kriterien beruhen. Dazu müssen beide Seiten – sowohl Auftraggeber als auch Übersetzer – im voraus wissen, was sie voneinander erwarten dürfen.

Um mehr Klarheit zu schaffen – bei der Erteilung des Auftrags sowie bei der Erbringung der Leistung – haben Vertreter der interessierten Kreise eine DIN-Norm erarbeitet. Beteiligt waren unter anderem der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ), Sprachendienste von Behörden und Industrie, freiberufliche Übersetzer sowie Übersetzungswissenschaftler und Terminologen.

Die DIN 2345 spricht Empfehlungen aus, zu welchen Punkten Auftraggeber und Übersetzer Vereinbarungen treffen sollten. Somit kann die Norm als freiwillig vereinbarte Vertragsgrundlage die Abwicklung von Übersetzungsaufträgen vereinfachen. Im einzelnen behandelt die Norm folgende Punkte:

  • Ausgangstext
  • Auswahl des Übersetzers
  • Zusammenarbeit
  • Ablauforganisation
  • Zieltext (Übersetzung)
  • Prüfung von Übersetzungen

Die Festlegungen richten sich an alle, die an einem Übersetzungsauftrag als Auftraggeber oder Auftragnehmer beteiligt sind.

Einen weiteren Schwerpunkt bilden Festlegungen zu der formalen und inhaltlichen Gestaltung der Übersetzung. Außerdem enthält die Norm Begriffsbestimmungen, Regeln für den Umgang mit dem Ausgangstext (z.B. bei Textmängeln) sowie Hinweise auf andere Normen, die dem Übersetzer hilfreich sein könnten oder zu beachten sind.

Freiberufliche Übersetzer, Sprachendienste und Übersetzungsbüros können ab jetzt eigenverantwortlich erklären, daß sie auf Grundlage von DIN 2345 arbeiten. Diese Konformitätserklärung kann das Vertrauen von Auftraggebern in die Qualität der erbrachten Dienstleistung stärken, da die Erfüllung der Anforderungen der Norm bei jeder einzelnen Übersetzung nachprüfbar ist. Die Bedingungen, die für die Verwendung des DIN-Verbandszeichens in diesem Zusammenhang gelten, werden in der Norm erläutert.


Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Deutsches Institut für Normung (DIN)
Burggrafenstraße 6
10787 Berlin
Telefon (030) 2601-0
Telefax (030) 2601-1231

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Letzte Änderung: 31.10.2005 | Presse-Service | Disclaimer
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