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DIN-Norm
für Übersetzungsaufträge:
Über Qualität läßt sich trefflich einigen
Artikel
erschienen in
Ausgabe Juni 1998
Mit
der DIN 2345, die im April erschienen ist, betritt die Normung
im Bereich der Dienstleistungen Neuland. Erstmals werden Empfehlungen
für die Vertragsgestaltung zwischen Auftraggeber und Übersetzer
gegeben. Dadurch wird eine objektive, weil einvernehmliche Grundlage
geschaffen, die Vertrauen in die Qualität der Übersetzung
fördert und nachträgliche Differenzen vermeidet.
Über
die Richtigkeit einer Übersetzung läßt
sich trefflich streiten. Sprachempfinden, wie der Geschmack überhaupt,
ist individuell verschieden. Jede Bewertung der Leistung eines
Übersetzers sollte daher auf objektiven, allgemein akzeptierten
Kriterien beruhen. Dazu müssen beide Seiten sowohl
Auftraggeber als auch Übersetzer im voraus wissen,
was sie voneinander erwarten dürfen.
Um mehr Klarheit
zu schaffen bei der Erteilung des Auftrags sowie bei der
Erbringung der Leistung haben Vertreter der interessierten
Kreise eine DIN-Norm erarbeitet. Beteiligt waren unter anderem
der Bundesverband
der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ), Sprachendienste
von Behörden und Industrie, freiberufliche Übersetzer
sowie Übersetzungswissenschaftler und Terminologen.
Die DIN 2345
spricht Empfehlungen aus, zu welchen Punkten Auftraggeber und
Übersetzer Vereinbarungen treffen sollten. Somit kann die
Norm als freiwillig vereinbarte Vertragsgrundlage die Abwicklung
von Übersetzungsaufträgen vereinfachen. Im einzelnen
behandelt die Norm folgende Punkte:
- Ausgangstext
- Auswahl
des Übersetzers
- Zusammenarbeit
- Ablauforganisation
- Zieltext
(Übersetzung)
- Prüfung
von Übersetzungen
Die Festlegungen
richten sich an alle, die an einem Übersetzungsauftrag als
Auftraggeber oder Auftragnehmer beteiligt sind.
Einen weiteren
Schwerpunkt bilden Festlegungen zu der formalen und inhaltlichen
Gestaltung der Übersetzung. Außerdem enthält die
Norm Begriffsbestimmungen, Regeln für den Umgang mit dem
Ausgangstext (z.B. bei Textmängeln) sowie Hinweise auf andere
Normen, die dem Übersetzer hilfreich sein könnten oder
zu beachten sind.
Freiberufliche
Übersetzer, Sprachendienste und Übersetzungsbüros
können ab jetzt eigenverantwortlich erklären, daß
sie auf Grundlage von DIN 2345 arbeiten. Diese Konformitätserklärung
kann das Vertrauen von Auftraggebern in die Qualität der
erbrachten Dienstleistung stärken, da die Erfüllung
der Anforderungen der Norm bei jeder einzelnen Übersetzung
nachprüfbar ist. Die Bedingungen, die für die Verwendung
des DIN-Verbandszeichens in diesem Zusammenhang gelten, werden
in der Norm erläutert.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Deutsches
Institut für Normung (DIN)
Burggrafenstraße 6
10787 Berlin
Telefon (030) 2601-0
Telefax (030) 2601-1231

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