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Aktuelle Artikel und Nachrichten rund um die technische Dokumentation finden Sie im Nachfolgemagazin der doculine news, den transline tecNews
Interne
Dokumentation:
Mehr als ein Muß
Artikel
erschienen in
Ausgabe Juli/August
1999
Von
Josef Grupp
Inhaltsübersicht:
Die
EG-Maschinenrichtlinie hat seit ihrem Inkrafttreten 1989 allmählich,
nachhaltig und beständig die Begriffe Sicherheit und bestimmungsgemäße
Verwendung in den Sprachgebrauch von Technikschaffenden, Technikbeschreibenden
und Technikbeurteilenden eingebaut. Beide Begriffe stehen für
das angestrebte Ziel die gefahrlose Gestaltung der Schnittstellen
von Mensch und Maschine.
Allerdings
sind auf dem Wege zur Verwirklichung dieses Ziels nicht nur ahnungsweise
hohe Kosten, sondern auch komplexe Sachzusammenhänge und
viele zu vermittelnde Informationen zu bewältigen. Läßt
sich aus dem Wust an Anforderungen, Hinweisen und Daten überhaupt
ein roter Faden knüpfen, und wie können neue Informationen
sinnvoll gegliedert, dokumentiert, eingebunden und genutzt werden?
Sicherheit und Wirtschaftlichkeit
Unter
dem Begriff interne Dokumentation ist die in Anhang V der Maschinenrichtlinie
geforderte technische Dokumentation zu verstehen. Sie umfaßt
kurz gesagt alle Dokumente, die das Risikopotential
einer Maschine beschreiben, sowie Dokumente, anhand derer sich
die Erfüllung der geforderten Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen
nachweisen läßt. Dazu zählt auch die Betriebsanleitung.
Die
interne Dokumentation soll folgende Aufgaben erfüllen:
- die planmäßige
und vollständige Überprüfung von Maschinen hinsichtlich
ihres Gefährdungspotentials während ihrer bestimmungsgemäßen
Verwendung
- eine nachvollziehbare
und überprüfbare Verfahrensbeschreibung bezüglich
der als erforderlich ermittelten Sicherheitsmaßnahmen
- die Verarbeitung
gewonnener sicherheitsrelevanter Erkenntnisse bei zukünftigen
Vorhaben
Der
wirtschaftliche Aufwand, der für die Erfüllung der geforderten
Sicherheitsmaßnahmen betrieben werden muß, scheint
in krassem Widerspruch zum marktgerechten kostenreduzierten Produzieren
zu stehen. Dieser Aufwand ist jedoch gerechtfertigt, denn:
- Kosten
aus Personen- und Sachschäden sind in der Regel unkalkulierbar
hoch (z.B. Verfahrenskosten, Schadenskosten, Kosten durch gebundene
nichtproduktive Arbeitskapazität usw.).
- Der Imageverlust
durch bekanntgewordene Sicherheitsmängel kann sich wettbewerbsschädlich
auswirken.
- Die vermeintlich
eingesparten Kosten müssen spätestens nach dem offiziellen
Erkennen des Fehlens der erforderlichen Maßnahmen doch
investiert werden.
Dieser rein
wirtschaftlichen Sichtweise ist eine wichtigere voranzustellen:
eine human verantwortliche. Und da hat Sicherheit Vorrang.
Die
interne Dokumentation läßt sich als wirtschaftlich
vertretbarer Mehraufwand begreifen, wenn sie so organisiert ist,
daß die gewonnenen Erkenntnisse und Informationen lückenlos
dokumentiert und nachvollziehbar sind, so daß sie für
Produktweiter- und -neuentwicklungen sowie für Aus- und Weiterbildungszwecke
wiederverwendet werden können.
Das Mehr an Muß
Im einzelnen
läßt sich der Mehraufwand für die interne Dokumentation
unterscheiden in:
- Verfahren
der Informationsbeschaffung
- Maßnahmen
zur Informationserfassung und
- Maßnahmen
zur Informationsbereitstellung
Als
Verfahren zur Informationsbeschaffung verlangt die Maschinenrichtlinie
eine Gefahrenanalyse, ohne diese jedoch näher zu definieren;
gemeint sein dürfte eine Überprüfung der Maschine
bezüglich der Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen nach
Anhang I. Etwas weiter kommt man mit dem Begriff Gefährdungsanalyse,
der in der harmonisierten Norm EN 292 Teil 1 verwendet wird. Allerdings
bezieht sich dieser Begriff nicht auf die Anforderungen der Maschinenrichtlinie,
sondern auf eine Liste von Gefährdungen, die bei Maschinen
auftreten können und zu berücksichtigen sind. Eine solche
Liste findet sich, wiederum bezogen auf die Anforderungen der
Maschinenrichtlinie, in der harmonisierten Norm EN 1050 (Risikobeurteilung).
Sie findet sich auch in verschiedenen C-Normen (z.B. EN 982, EN
983, prEN 1248), dort jedoch bezogen auf die definierte Anwendung
der jeweiligen Norm.
Weitere
Verfahren der Informationsbeschaffung sind z.B. das Messen von
Lärmemissionen, Strahlenemissionen und Vibrationen. Bezüglich
der Lärmemissionen und Vibrationen fordert die Maschinenrichtlinie
geeignete Meßverfahren und knüpft an die gemessenen
Ergebnisse entsprechende Angaben in der Betriebsanleitung. Aus
geforderten Verfahren erwachsen somit weitere geforderte Maßnahmen
der Informationserfassung und -bereitstellung.
Die
Literaturrecherche zählt ebenfalls zu den vorausgesetzten
Verfahren der Informationsbeschaffung. Hier gilt es u.a. festzustellen,
welche der gesetzlichen Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie
erfüllt werden müssen. Es geht aber auch darum, aus
den vielen angebotenen, hilfreichen Hinweisen aus harmonisierten
Normen die wesentlichen und notwendigen Anforderungen, Meß-
und Prüfwerte und -verfahren zu ermitteln. Relativ einfach
ist dies, wenn konkrete Meßwerte zur Verfügung stehen,
wie das in der EN 547 (Körpermaße des Menschen) der
Fall ist. Etwas schwieriger ist es, allgemeine Leitsätze
und Methoden zu lesen und in praktische Verfahren umzusetzen (z.B.
EN 1050 oder EN 954-1). Zur Literaturrecherche zählt zudem
das Prüfen auf Aktualität der vorhandenen Informationen.
Maßnahmen
zur Informationserfassung sind notwendig, wenn auf Informationen
zurückgegriffen werden soll oder muß. Sei es, um die
angewandten Verfahren der Informationsbeschaffung zu prüfen
oder zu beurteilen (z.B. Emissionsmessungen). Sei es, um das Vorhandensein
der Informationen nachzuweisen (z.B. Protokoll über die Durchführung
beschlossener Sicherheitsmaßnahmen). Oder sei es, um die
Informationen in vergleichbaren Fällen weiterzuverwenden
(z.B. Gestaltung von Schutzeinrichtungen). Solche Maßnahmen
hängen unmittelbar von den folgenden Faktoren ab:
- dem Objekt,
über das informiert wird (z.B. eine Pumpe, ein Gehäuse,
eine Person usw.)
- der Information,
die erfaßt werden soll (z.B. Art, Intensität, Dauer,
Zeit)
- dem Erfassungsinstrument
(z.B. Meßgerät, menschliches Organ, Schalteinrichtung)
- den Verfahren,
die bei der Informationserfassung wirksam werden (z.B. Weitergabe
von Informationen über verschiedene Kompetenzbereiche)
Die
Maßnahmen zur Informationsbereitstellung schließen
sich einerseits an die Informationserfassung an und sorgen für
den geeigneten und angemessenen Ablage- bzw. Speicherort sowie
für die geeigneten Ablageformen und -verfahren. Andererseits
definieren sie auch die erforderlichen Verknüpfungsfaktoren,
damit bei Bedarf auf die relevanten Informationen zurückgegriffen
werden kann. Speicherort und Verknüpfungsfaktoren werden
im wesentlichen bestimmt von:
- gesetzlichen
Bestimmungen (z.B. Maschinenrichtlinie, die eine definierte
Zuordnung von Informationen zu sicherheitsrelevanten Aspekten
fordert)
- inner-
und außerbetrieblichen Organisationsstrukturen (Räume
und Kompetenzen) und
- definierten
Ansprüchen auf Wiederverwendbarkeit der Informationen (Zugriffszeiten
und Zweck)
Planen am Kommunikationsmodell
Für
den Hersteller sind bezüglich der internen Dokumentation
folgende Kommunikationspartner von Bedeutung:
- der Gesetzgeber
- die Bedienperson
und
- die Nicht-Bedienperson
Der
Gesetzgeber liefert die Formulierung der Rahmenbedingungen, nach
denen im konkreten Fall Sicherheit gestaltet werden soll. Gleichgültig,
ob die Sicherheit durch das Gesamtsystem Maschine (z.B. Maschinenrichtlinie
und andere Produktrichtlinien) oder durch erwartbares bzw. nicht
erwartbares Verhalten von Personen als Wirkgrößen im
Zusammenspiel mit dem Gesamtsystem Maschine (z.B. Maschinenrichtlinie
und Arbeitsschutzgesetz) definiert wird.
Die
Bedienperson ist jene Person, die vom Hersteller für die
bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine vorgesehen
ist bzw. erwartet wird. Im konkreten Fall sind das meist mehrere
Personen mit unterschiedlichen Qualifikationsprofilen, die zu
unterschiedlichen Zeiten und vielleicht ohne Wissen über
die anderen Bedienpersonen an der Maschine wirksam werden.
Die
Nicht-Bedienperson ist jene Person, die zwar an der Maschine wirksam
werden kann, aber vom Hersteller keine Befugnis dazu hat. Darunter
fallen insbesondere Personen, die ohne Bedienperson zu
sein durch die Maschine in ihrer Sicherheit beeinträchtigt
werden können. Nicht-Bedienpersonen sind aber nicht ausschließlich
potentiell gefährdete Personen, sondern können auch
gefährdende Personen sein.
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Kommunikationspartner
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Kommunikationspartner
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Sachverhalte
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| G
è
H |
Prüfung
der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen (z.B. Gerätesicherheitsgesetz,
Produkthaftungsgesetz usw.)
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| H
è
G |
Nachweis
der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen (z.B. interne Dokumentation,
Konformitätserklärung usw.)
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| Bp/NBp
è
G |
Schadensersatzklage
(z.B. Personenschaden, Sachschaden usw.)
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| H
è
Bp |
bestimmungsgemäße
Verwendung
|
| H
è
NBp |
bestimmungsgemäße
Verwendung
|
| Bp
è
NBp |
bestimmungsgemäße
Verwendung
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Kommunikationssachverhalte
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Neben
den Kommunikationspartnern gehören auch die Grenzen der erwartbaren
Kommunikationsereignisse zu einem Kommunikationsmodell. Hier bieten
sich die meß- und nachvollziehbaren Größen Raum,
Zeit und Handlung an, die sich auf einfache Weise mit dem Begriff
der bestimmungsgemäßen Verwendung verknüpfen lassen:
- Raum ist
definiert durch die bestimmungsgemäße Anordnung der
Bauteile und dem bestimmungsgemäßen Aktionsbereich
von Bedienperson und Nicht-Bedienperson.
- Zeit ist
definiert durch die bestimmungsgemäßen Lebensphasen
der Maschine.
- Handlung
ist definiert durch die bestimmungsgemäßen Handlungen
von Bedienperson, Nicht-Bedienperson und der Maschine.
Hinzu
kommen als weitere Größe die Bedingungen, welche den
anderen Größen als bestimmender Rahmen übergeordnet
sind. Sie sind definiert durch die rechtlichen Anforderungen aus
Richtlinien und Gesetzen, aber auch Normen.
Wie
läßt sich nun dieses Kommunikationsmodell als Planungsinstrument
einsetzen und nutzen? Der Hersteller berücksichtigt bereits
in der Phase der Ideenfindung und -formulierung seine potentiellen
Kommunikationspartner: Nicht mehr allein Produktivität und
Rentabilität stehen hier im Vordergrund, sondern die Sicherheit
fließt als mindestens gleichwertiger Faktor in seine Konzeptionsüberlegungen
ein. Bei der Auswahl der erforderlichen Bauteile bezieht der Hersteller
nicht nur die technischen Leistungswerte ein, sondern auch die
sicherheitsrelevante Gestaltung, Ausführung und Anordnung
bzw. Standorte der Bauteile entsprechend der bestimmungsgemäßen
Handlungsmöglichkeiten bzw. Grenzen der Handlungsmöglichkeiten
der Bedienperson wie auch der Nicht-Bedienperson. Darüber
hinaus berücksichtigt er die Handlungsmöglichkeiten
bzw. die Grenzen der Handlungsmöglichkeiten der Maschine
selbst und setzt diese in Bezug zu Bedienperson und Nicht-Bedienperson
sowie, wenn nötig, zur Umwelt. Bei all diesen Überlegungen
helfen ihm Rechtsgrundlagen und harmonisierte Normen aber
auch seine Erfahrung.
Erfahrung
ist nur dann schnell greifbar, wenn sie als Information zur rechten
Zeit zur Verfügung steht. Und genau daran scheitern oft die
besten Vorsätze. Erfahrung in diesem Sinne heißt kostbares
Wissen, das aber zumeist an Einzelerlebnisse gebunden ist. Dieses
Wissen ist sehr komplex und läßt sich deshalb nicht
schnell oder einfach formulieren und damit weiterverwertbar machen.
Integriert man jedoch die auf mehrere Personen verteilten Erfahrungswerte
man spricht hier gern von Expertenwissen in das
Kommunikationsmodell, bindet man das kostbare Wissen an die relevanten
Sachverhalte und kann es entsprechend nutzen.
Information als Kommunikation
Aus
diesem methodischen Kommunikationsmodell lassen sich für
den Einzelfall konkrete Vorgaben und Vorgänge für die
sicherheitsrelevante Informationsbeschaffung, -erfassung und -bereitstellung
ableiten. Betrachten wir dazu ein Beispiel:
Bei
der Planung einer Maschine stellt man im Rahmen einer Gefahrenanalyse
fest, daß die Bedienperson durch die Betriebsanleitung zwar
ausreichend informiert würde, aber Restrisiken gegeben sein
können, da die Maschine so auffordernd bedienerfreundlich
gestaltet ist, daß wichtige Hinweise in der Betriebsanleitung
unbeachtet bleiben könnten. Eine Kommunikation zwischen Hersteller
und Bedienperson würde also nur über die Schnittstelle
von Bedienperson und Maschine stattfinden, ohne daß über
alle Restrisiken informiert werden könnte.
Daher
entschließt man sich für das Anbringen eines Hinweises
in Form eines Klebeschildes auf der Maschine direkt neben der
EIN-Taste, weil dies der erste bewußte Handlungsort der
Bedienperson ist. Dieser Hinweis soll die Bedienperson auffordern,
vor der Erst-Inbetriebnahme der Maschine das Sicherheitskapitel
in der Betriebsanleitung zu lesen. Zur Gestaltung des Hinweises
stehen ein Piktogramm, ein Piktogramm mit Text oder nur Text zur
Auswahl. Man entscheidet sich für das Piktogramm mit Text,
da das Piktogramm allein nicht den Grund vermitteln kann, warum
die Bedienperson zuerst die Betriebsanleitung lesen soll, und
Text allein zuwenig Aufmerksamkeit erregen würde. Die gewählte
Kombination ist zwar etwas teurer als die beiden anderen Lösungen,
bezüglich einer geglückten Kommunikation ist diese Information
jedoch am erfolgversprechendsten.
Die
bestimmungsgemäße Bedienperson wie die Nicht-Bedienperson
werden in gleicher Weise informiert. Für beide Personengruppen
gestaltet sich die Information als kommunikativer Akt zwischen
ihnen und dem Hersteller der Maschine.
Der
Hersteller wird sicherlich in den wenigsten Fällen eine Rückmeldung
über die geglückte Kommunikation zwischen ihm und der
Bedienperson erhalten. Gerade daraus kann er aber schließen,
daß seine Kommunikationsmaßnahme richtig ist. Möglicherweise
läßt er auch das Bedienerverhalten testen, um auf diese
Weise seine Vermutung bestätigt zu finden.
In
der internen Dokumentation sind die Argumentation für die
Entscheidung über die Art der Information, für die Auswahl
des Anbringungsortes wie für die Gestaltung der Information
und des Informationsträgers dokumentiert. Diese Daten sind
zusätzlich an den sicherheitsrelevanten Sachverhalt Inbetriebnahme
geknüpft und dort direkt mit den relevanten Bauteilen und
dem potentiellen Gefährdungsereignis verbunden. Durch solche
Querbeziehungen sind z.B. Beschaffungsvorgänge, Vorgänge
der Qualitätssicherung und der Warenausgangskontrolle unmittelbar
mit der sicherheitsrelevanten Ausgestaltung eines Produkts verwoben.
Archivieren zum Weitergeben
Um
die zusammengetragenen Informationen, wertvoll als Einzelinformation
wie auch im definierten Informationsverbund, dauerhaft oder für
einen konkreten Bedarfsfall zur Verfügung zu haben, bedarf
es geeigneter Maßnahmen zur Informationsbereitstellung:
Das Archivierungssystem muß stimmen.
Die
interne Dokumentation ist zunächst laut Gesetz für die
Ablage bestimmt. Sie ist, wenn auch auf elektronischen Datenträgern
gespeichert, in Papierform verfügbar zu halten bzw. zu machen.
Das hat nichts mit den Inhalten oder Sachverhalten, sondern nur
mit der einfachen Handhabbarkeit zu tun.
Sollen
nun die in der internen Dokumentation gesammelten Informationen
als Expertenwissen für weitere Projekte nutzbar gemacht werden,
sind einige Vorkehrungen bei der Gestaltung der Informationsträger
zu treffen. Als Informationsträger ist zunächst das
Blatt Papier zu verstehen, auf dem zum Beispiel ein Gefährdungsereignis
beschrieben werden soll. Es kann aber auch ein besonders gestaltetes
Formular in einem Textverarbeitungsprogramm sein.
Als
Basis für Querinformationen sind Kennungsmerkmale zu schaffen
für:
- die gesamte
Maschine
- den sicherheitsrelevanten
Aspekt
- Beziehungen
von technischen Werten zu Informationen aus Rechtsgrundlagen,
Normen, technischen Spezifikationen oder Produktdokumenten
Diese
Kennungsmerkmale ermöglichen dann ein gezieltes Suchen und
Auffinden relevanter Informationen egal, ob es sich um
Informationen aus Technik-, Vertriebs- oder Verwaltungsdokumenten
handelt oder um einzelne, auf einen bestimmten Sicherheitsaspekt
bezogene Informationsstränge.
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Zuordnung
von Dokumenten zur internen Dokumentation
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