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Technische Kommunikation in den Bergen: tekom-Frühjahrstagung in Innsbruck

 

Artikel erschienen in
Ausgabe Juni 1999

Von Petra Ntoufas

Inhaltsübersicht:

Direkt am Inn gelegen, mit Blick auf die Berge bot der Congress Innsbruck den Teilnehmern der diesjährigen tekom-Frühjahrstagung am 6. und 7. Mai ein malerisches Ambiente. Neben einer reizvollen Umgebung erlebten rund 380 Weiterbildungshungrige ein vielseitiges Tagungsprogramm mit zahlreichen kompetenten Referaten und Workshops.


Schwerpunktthema: Produzieren und Dokumentieren für Europa

Um fit zu sein für den europäischen Binnenmarkt, müssen Hersteller ihre Produkte mit einer technischen Dokumentation versehen, die den erforderlichen, stetig wachsenden qualitativen und rechtlichen Anforderungen genügt. Hier stellt sich eine Vielzahl von Fragen: Welche Gesetze, Normen und Richtlinien gilt es zu beachten? In welchen Sprachen ist die Dokumentation zu erstellen? Welche Medien soll man bedienen? Und wie sind all diese Anforderungen wirtschaftlich zu bewältigen?

Unter dem Motto “Produzieren und Dokumentieren für Europa“ war diesen und weiteren Fragen das diesjährige Schwerpunktthema der tekom-Frühjahrstagung gewidmet. In sieben moderierten Sessions mit anschließender Diskussion wurden jeweils zwei bis vier Referate zu den folgenden Themenbereichen angeboten:

  • europäischer Verbraucherschutz
  • mit CE-konformer Dokumentation im europäischen Wettbewerb bestehen
  • elektronische Dokumentation
  • Terminologie & WWW
  • Übersetzungsmanagement
  • gestalterische Fragen bei mehrsprachigen Anleitungen
  • wirtschaftliche Aspekte in der technischen Dokumentation

Europäischer Verbraucherschutz: Entschließung des EU-Rates

Im Mittelpunkt der Session zum europäischen Verbraucherschutz stand die Entschließung des EU-Rates über Gebrauchsanleitungen für technische Konsumgüter vom 17. Dezember 1998. In dieser Entschließung fordert der Ministerrat die EU-Kommission auf, den Verbrauchererfordernissen bei Gebrauchsanleitungen angemessene Bedeutung zu schenken. In einem Anhang sind “Hinweise für gute Gebrauchsanleitungen“ aufgeführt, die bis hin zu der Forderung reichen, die Verständlichkeit einer Anleitung zu testen, bevor sie mit dem Gerät ausgeliefert wird.

Da die EU-Ministerratsinitiative unter der Ratspräsidentschaft Österreichs entstanden ist, war es naheliegend, eine Vertreterin des österreichischen Bundeskanzleramts nach Innsbruck einzuladen, um mit ihr die Ziele, Inhalte und Auswirkungen der Entschließung zu diskutieren. Laut Alexandra Hammerl solle mit der Entschließung ein Signal gesetzt werden zu mehr Verbraucherschutz vor schlechten Gebrauchsanleitungen. Die unverbindliche Rechtsform sei gewählt worden, da sich einige Mitgliedsstaaten gegen ein stärkeres Instrument gesperrt hätten. In die Forderungen der Entschließung sind die Ergebnisse einer vom österreichischen Bundeskanzleramt in Auftrag gegebenen Studie eingeflossen; diese Studie mit dem Titel “Erstellung und Gestaltung von Gebrauchsanleitungen“ ist kostenlos erhältlich beim Büro für Konsumentenfragen des Bundeskanzleramts.

Angesichts der bereits existierenden europäischen und nationalen Normen zur Benutzerinformation bietet die Ministerratsinitiative “eigentlich nichts Neues“, so Carl-Heinz Gabriel, bei der tekom zuständig für das Ressort Gesetze, Normen und Richtlinien. Hervorzuheben sei jedoch, daß sie speziell den Konsumgütern gewidmet ist – ein Bereich, den die einschlägigen europäischen Normen kaum berücksichtigten. Das Ziel der Normenarbeit müsse das Schaffen einer europäischen Norm zur technischen Dokumentation sein, die die nationale Normenflut ersetzt; hierzu leiste die EU-Entschließung einen guten Ansatz.

“Eine Entschließung ist zwar kein Gesetz“, betonte tekom-Justitiar Hans-Joachim Hess, “trotzdem kann sie erhebliche Auswirkungen haben.“ Indem die Ministerratsentschließung aufliste und einfordere, was technisch machbar ist, sei sie im Sinne einer Regel der Technik zu verstehen, die Hersteller zu befolgen hätten und die im Schadensfall in richterliche Entscheidungen einzubeziehen sei. Die Tatsache der Entschließung zeige zudem, daß der technischen Dokumentation ein erhebliches Maß an Bedeutung zugemessen werde. Mit ihren trotz der milden Rechtsform scharfen Aussagen sei die Initiative ein “enormer Vorstoß im Bereich des Verbraucherschutzes“.

Übrigens ist in der aktuellen Ausgabe von “technische Kommunikation“, dem Organ der tekom, ein Beitrag von Hans-Joachim Hess erschienen, in dem er die wesentlichen Inhalte und Auswirkungen der Entschließung zusammengefaßt hat; eine Online-Fassung des Beitrags ist auf den tekom-Webseiten zu lesen.


Und was gab es sonst?

Neben den Schwerpunktveranstaltungen stand den Teilnehmern eine Vielzahl von Workshops und Kurzvorträgen zur Auswahl, um ein individuelles Tagungsprogramm zusammenzustellen. Die angebotenen Veranstaltungen behandelten u.a. die folgenden Themenbereiche:

  • Grundlagen zum täglichen Handwerkszeug
  • aktuelle Fragen zu Gesetzen, Normen und Richtlinien
  • medienübergreifende Dokumentation
  • technische Übersetzung/multilinguales Informationsmanagement
  • Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung

Stets wagen die tekom-Tagungen auch einen Blick über den Tellerrand der technischen Kommunikation. Dieses Mal befaßten sich zwei Veranstaltungen mit dem immer wichtiger werdenden Thema Wissensmanagement. Hier bietet sich für viele Technikredakteure eine Herausforderung, das eigene Betätigungsfeld zu erweitern, sind sie doch aufgrund ihrer Fähigkeiten in der Informationsaufbereitung prädestiniert dafür, bei der Erfassung und Verbreitung des unternehmensweiten Wissens eine tragende Rolle zu spielen.

Daneben boten die begleitende tekom-Messe sowie zahlreiche Ausstellervorträge ausreichend Gelegenheit, sich umfassend über neue Produkte zu informieren und geeignete Dienstleister zu sondieren.


Für Daheimgebliebene: der Tagungsband

Ein Tagungsband vereinfachte den Teilnehmern die Auswahl der zu besuchenden Veranstaltungen. Und auch wer nicht an der Tagung teilnehmen konnte, erhält hier auf 140 Seiten eine Zusammenfassung der meisten Referate. Den Tagungsband können Sie bei der tekom-Geschäftsstelle anfordern (tekom-Mitglieder DM 30, Nicht-Mitglieder DM 50); auch die Tagungsbände einiger früherer Tagungen sind noch verfügbar.


Wiedersehen in Mannheim

Die kommende tekom-Herbsttagung findet am 25. und 26. November 1999 im Mannheimer Rosengarten statt. Falls Sie einen Vortrag beisteuern oder einen Workshop leiten wollen, können Sie sich an Ulrike Bornemann, die Leiterin des Tagungsteams, wenden.

Aussteller erhalten bei einer vorbereitenden Besprechung am 9. Juni 1999 die Möglichkeit, den Tagungsort kennenzulernen und ihre Bedürfnisse einzubringen. Wer an diesem Treffen teilnehmen möchte, kann sich dazu beim tekom-Geschäftsführer Michael Fritz anmelden.

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Letzte Änderung: 31.10.2005 | Presse-Service | Disclaimer
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