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Freier Warenverkehr nach Übersee

 

Artikel erschienen in
Ausgabe Mai 1999

Von Godehard Pötter

Der EU-Binnenmarkt weitet sich zusehends zu einem freien Weltmarkt aus. Mit Beschluß vom 18. Juni 1998 wurde sowohl zwischen der EU und Neuseeland als auch Australien ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertung geschlossen (Amtsblatt L229:1998), am 20. Juni 1998 außerdem mit Kanada (L280/1:1998) und am 22. Juni 1998 mit den USA (L31/1:1999).

Seit Inkrafttreten dieser Abkommen dürfen Waren in diese Länder exportiert und aus diesen auch eingeführt werden, die das jeweils festgelegte Konformitätsverfahren erfolgreich durchlaufen haben. Dies ist im europäischen Binnenmarkt bekanntlich die CE-Kennzeichnung, welche die Konformität mit den anwendbaren EG-Richtlinien bescheinigt.

Auch mit dem Beitritt Polens zur EU und der weiterhin geplanten Osterweiterung wird in naher Zukunft ein weiterer Schritt zu einem weltweiten Marktplatz für einen freien Warenverkehr vollzogen. Schon heute ist das CE-Zeichen de facto längst zu einem anerkannten Gütesiegel im internationalen Warenverkehr geworden, auch wenn dieses ursprünglich nur als reines Verwaltungszeichen geschaffen wurde, das rechtlich auf den europäischen Binnenmarkt beschränkt ist.

Für die Erstellung der produktbegleitenden Anleitungen haben sich damit eine Vielzahl von Vereinfachungen ergeben, weil die rechtlichen Inverkehrbringensgrundlagen nunmehr den in Deutschland harmonisierten Rechtsvorschriften des europäischen Binnenmarktes entsprechen. Dies darf jedoch nicht zu der irrigen Annahme verleiten, daß für solche Länder bestimmte Anleitungen nicht den dortigen Zielgruppenvoraussetzungen angepaßt werden bräuchten. Dies wäre bereits nach hiesigem EG-Recht ein Fehler, denn solche Homologationsmodalitäten sind bereits in den EG-Richtlinien vorgeschrieben. Dennoch ist der Nutzen für die Ersteller von technischer Dokumentation immens, weil sich im internationalen Warenverkehr nunmehr einheitliche Marktzugangsvoraussetzungen bilden, die eine Kostenkalkulation wesentlich vereinfachen.

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Letzte Änderung: 31.10.2005 | Presse-Service | Disclaimer
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