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Aktuelle Artikel und Nachrichten rund um die technische Dokumentation finden Sie im Nachfolgemagazin der doculine news, den transline tecNews
Interne
Dokumentation:
In Fragen gestellt
Artikel
erschienen in
Ausgabe Februar 2000
Von Josef
Grupp
Inhaltsübersicht:
In seinem
Beitrag Interne
Dokumentation: Mehr als ein Muss hat der Autor am Beispiel
des Anwendungsfalles Maschinenrichtlinie beschrieben, dass die
vom Gesetzgeber vorgeschriebene Dokumentationspflicht unter bestimmten
methodischen Gesichtspunkten durchaus als Vorteil vom verpflichteten
Hersteller genutzt werden kann.
Wichtigste
Voraussetzung für diese positive Betrachtungsweise ist ein
Kommunikationsmodell, das die Kommunikationspartner Gesetzgeber,
Hersteller, Bedienperson und Nicht-Bedienperson in einen definierten
Zusammenhang stellt die bestimmungsgemäße Verwendung.
Ferner sind die Grenzen der erwartbaren Kommunikationsereignisse
durch die Kommunikationsgrößen Handlung, Raum, Zeit
und Bedingung bestimmt (wobei unter Bedingung die gesetzlichen
Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen zu verstehen sind).
Auf der
Grundlage dieses Kommunikationsmodells, so die Annahme, lassen
sich lückenlos alle Informationbeschaffungs, -erfassungs
und -bereitstellungsmaßnahmen sachbezogen dokumentieren
und bei geeignetem Archivierungskonzept auch zielsicher für
neue Produkte oder andere Anwendungsbezüge wiederfinden.

Vier Schlüsselfragen
Unabhängig
vom Inhalt der internen Dokumentation ob zum Beispiel für
die Maschinen- oder die Niederspannungsrichtlinie sind
schon im Planungsstadium die nötigen und erwartbar möglichen
Adressaten für und Empfänger von Informationen auszuwählen
und zu bestimmen. Damit dieser Vorgang plan- und nachvollziehbar
gestaltet werden kann und in seinen Einzelschritten für alle
Beteiligten transparent bleibt, bieten sich die im Folgenden dargestellten
vier Schlüsselfragen an.
Schlüsselfrage 1:
Für wen muss die interne Dokumentation zur Verfügung
stehen?
Als Antworten
erhält man hier bereits einen Teil der relevanten bekannten
oder erwartbaren externen und internen Kommunikationspartner.
Dies können Ansprechpartner von notifizierten Stellen, vom
Gewerbeaufsichtsamt oder von einer Berufsgenossenschaft sein;
in jedem Fall ist es der Unterzeichner der Konformitätserklärung,
gegebenenfalls das betriebsinterne Archiv.
Informationsgehalt
der Antworten:
- Benennung
erforderlicher Kommunikationspartner
- Benennung
der Quelle, welche die erforderlichen Kommunikationspartner
festlegt (z.B. Rechtsgrundlage, innerbetriebliche Anweisungen)
- Benennung
des Standortes der internen Dokumentation
- ggf. Benennung
der Ausgabeform und Archivierungsform der internen Dokumentation
Organisatorische Konsequenzen:
Diese Antworten
setzen einen Entscheidungsprozess voraus. Denn abgesehen von den
rechtlich notwendig zu nennenden internen und externen Kommunikationspartnern
können auch entsprechende Stellen, die für die Aus-
und Weiterbildung verantwortlich sind, genannt werden.
Die mit muss
definierte Unausweichlichkeit der Zuordnung soll davon abhalten,
unnötige Kommunikationspartner einzubinden, um zu vermeiden,
dass zwar interessierte, aber nicht unmittelbar betroffene Personen
mit Informationen überhäuft werden.
Schlüsselfrage 2:
Wer sammelt Informationen für die interne Dokumentation?
Diese Frage
ist gegebenenfalls etwas zu präzisieren. Grundsätzlich
liefert ihre Antwort alle Kommunikationspartner, die Informationen
beschaffen. Da jedoch die Benutzerinformationen auch Bestandteil
der internen Dokumentation sind bzw. sein können, werden
als Kommunikationspartner auch solche Stellen bzw. Personen benannt,
die Quellinformationen der internen Dokumentation verarbeiten
und diese neuen Informationen für die bestimmungsgemäßen
Bedienpersonen bzw. Nicht-Bedienpersonen schaffen. Um hier eine
Differenzierung vornehmen zu können, ist ergänzend Schlüsselfrage
4 erforderlich.
Unter Berücksichtigung
der unter Schlüsselfrage 1
genannten Einschränkung zur Menge der möglichen Kommunikationspartner
stellt diese Frage das Sammeln bzw. Beschaffen von Informationen
als aktives Moment heraus. Diese Festlegung ist besonders dann
hilfreich, wenn es um erforderliche Überschreitungen von
Kompetenzbarrieren geht. Zusätzlich klärt die aktive
Handlungskompetenz eindeutig die Verantwortlichkeit der betreffenden
Stelle bzw. Person(en).
Informationsgehalt der Antworten:
- Benennung
der Stelle(n) und/oder Person(en), bei der/denen Informationen
definiert eintreffen
- Angaben
zu den Sachverhalten, denen die einzelnen Informationen zuzuordnen
sind
- Angaben
zu den Terminen für das Eintreffen von Informationen
- Angaben
zu den Ausgabeformen der Informationen
Organisatorische Konsequenzen:
Wesentlich
ist auch bei dieser Fragestellung, dass zur Beantwortung ein innerbetrieblicher
Entscheidungsprozess stattgefunden haben muss. Dieser beinhaltet
zum einen die Einrichtung und Benennung der notwendigen Stellen
und Personen, zum andern setzt er eine thematische Auseinandersetzung
mit den einzelnen sicherheitsrelevanten Sachverhalten und ihrer
organisatorischen Repräsentanz (z.B. Abteilung) im Unternehmen
voraus.
Schlüsselfrage
3:
Wer liefert Informationen für die interne Dokumentation?
Vor der Beantwortung
dieser Frage muss zunächst geklärt sein, welche Informationen
für die interne Dokumentation erforderlich sind. Dies setzt
wiederum die Kenntnis relevanter Rechtsgrundlagen und Normen sowie
die Kenntnis der jeweiligen Anforderungen bezüglich der internen
Dokumentation voraus. Wir befinden uns mit dieser Fragestellung
somit am Beginn des eigentlichen EG-Konformitätsverfahrens
für ein Produkt.
Informationsgehalt der Antworten:
- Benennung
der Stelle(n) und/oder Person(en), die Informationen definiert
liefern
- Zuordnung
der Informationslieferanten zu definierten relevanten Sachverhalten
- Angaben
zu den Terminen für das Eintreffen von Informationen
- Angaben
zu den Ausgabeformen der Informationen
Organisatorische Konsequenzen:
Auch hier
ist ein innerbetrieblicher Entscheidungsprozess vorausgesetzt,
damit die eintreffenden Informationen zielsicher verteilt und
dokumentiert werden können. Die Antworten liefern die Stelle(n)
und/oder Person(en), die die erforderlichen Informationen bereitstellen.
Damit sind
alle relevanten internen und externen Kommunikationspartner, die
für die Sicherheit eines Produktes verantwortlich sind, definiert
und bekannt.
Schlüsselfrage 4:
Wer verarbeitet Informationen aus der internen Dokumentation?
Diese Frage
steht in ergänzendem Bezug zu Schlüsselfrage
2. Die Antworten auf diese Frage vervollständigen die
Sammlung von Kommunikationspartnern. Allerdings ist der Begriff
verarbeiten so weit zu definieren, dass auch wahrnehmen,
interpretieren, als Motivation zum Handeln verstehen
darunter fallen.
Einerseits
sind die Kommunikationspartner festgelegt, die unmittelbar und
mittelbar am Produktionsprozess des Produktes teilhaben (z.B.
Konstruktion, Fertigung, Vertrieb, technische Dokumentation),
andererseits sind auch die externen Kommunikationspartner festgelegt,
die bestimmungsgemäß mit dem Produkt zu tun haben.
Informationsgehalt der Antworten:
- Benennung
der Stelle(n) und/oder Person(en), bei der/denen Informationen
definiert eintreffen und definiert weiterverarbeitet werden
- Angaben
zu den Sachverhalten, denen die einzelnen Informationen und
die entsprechenden Stellen bzw. Personen zuzuordnen sind
- Angaben
zu den Terminen für das Erscheinen und Verarbeiten von
neuen Informationen
- Angaben
zu den Ausgabeformen der neuen Informationen
Organisatorische Konsequenzen:
Auch diese
Antworten setzen einen innerbetrieblichen Entscheidungsprozess
voraus: Es muss bereits entschieden sein, wie die Ergebnisse aus
den Prüfverfahren Eingang finden in die Benutzerinformationen,
in die Produktbeobachtung, in die Aus- und Weiterbildung, in die
Produktneu- und -weiterentwicklung usw.
Fragen zu internen Kommunikationsereignissen
Im Zusammenhang
mit der internen Dokumentation bietet sich aus praktischen wie
anschaulichen Erwägungen die Maschinenrichtlinie als gutes
und allgemeines Beispiel für die Fragestellungen zu internen
Kommunikationsereignissen an. Wendet man das Kommunikationsmodell
als linguistisch strukturierte Grundlage für Fragestellungen
auf den Richtlinientext an, so erhält man eine Anzahl von
Fragen zu Kommunikationspartnern und kommunikativen Sachverhalten
sowie Sachbezügen, deren Antworten die Informationsstruktur
und den Informationsfluss der internen Dokumentation, als Verfahren
betrachtet, geplant gestaltet und transparent darstellt.
Als Beispiel
diene die folgende Textpassage aus der Maschinenrichtlinie:
| (d)
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung müssen Belästigung,
Ermüdung und psychische Belastung (Streß) des Bedienungspersonals
unter Berücksichtigung der ergonomischen Prinzipien auf
das mögliche Mindestmaß reduziert werden. |
Auszug
aus Maschinenrichtlinie 98/37/EG, Anhang I:
1.1.2. Grundsätze für die Integration der Sicherheit
|
Fragen
Für
den Hersteller lassen sich in diesem sicherheitsrelevanten Sachzusammenhang
folgende Fragen erzeugen:
| 1.1 |
Wie
lange ist die Maschine bestimmungsgemäß stress-
und ermüdungsfrei zu bedienen? |
| 1.2 |
Welche
Folgen sind bei Überschreiten des unter 1.1 genannten
Zeitraumes zu erwarten? |
| 1.3 |
Wo sind
die unter 1.2 genannten Folgen definiert? |
| 1.4 |
Welche
der unter 1.2 ermittelten Folgen führen zur Gefährdung
von Personen? |
| 1.5 |
Wo sind
die unter 1.4 genannten Folgen definiert? |
| 1.6 |
Welche
Gefahrenbereiche können durch die unter 1.4 genannten
Folgen entstehen? |
| 1.7 |
Wo sind
die unter 1.6 genannten Gefahrenbereiche definiert? |
| 1.8 |
Welche
Personen sind durch die unter 1.4 genannten Folgen gefährdet? |
| 1.9 |
Wo sind
die unter 1.8 genannten Personen definiert? |
| 1.10 |
Welche
Maßnahmen sind zum Schutz der unter 1.8 genannten Personen
definiert? |
| 1.11 |
Wo sind
die unter 1.10 genannten Maßnahmen definiert? |
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Inhaltliche Bezüge
Allgemein
formuliert und zusammengefasst kann man den Inhalt der Fragen
wie folgt charakterisieren:
- Zunächst
wird das gefahrbergende Phänomen (z.B. Bauteil oder Funktion
in Verbindung mit einem Bauteil) ermittelt.
- Anschließend
wird nach den allgemeinen möglichen Folgen durch das Verhalten
des Phänomens gefragt. Die Antworten sowohl sicherheitsrelevante
als auch nicht sicherheitsrelevante Informationen. Der Vorteil
der Fragestellung liegt darin, auch verdeckte, ggf. durch Vorurteile
ignorierte Gefahrenmomente an die Oberfläche zu bringen.
Andererseits können sich durch die Dokumentation aller
Folgen auch unerkannte Produktvorteile offenbaren.
- Im nächsten
Schritt wird nach dem Standort der Informationen gefragt. Mit
der Angabe des Standortes wird auch der Standort des Informationsträgers
festgelegt und ggf. auch die Art der Informationsträgers.
Formale
Beschreibung der Kommunikationsereignisse
Bisher wurden
noch relativ allgemeine, aber durchaus sicherheitsrelevante Informationen
ermittelt und definiert archiviert. Zur Ermittlung dieser Informationen
fanden folgende interne Kommunikationsereignisse statt, die sich
etwas formal so beschreiben lassen:
(X + Y):
bV; Frage 1.1
Interner Kommunikationspartner X (z.B. Konstrukteur) unterhält
sich mit internem Kommunikationspartner Y (z.B. Bedienperson)
über die bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine
(Grenzen der stress- bzw. ermüdungsfreien Bedienung der Maschine).
(X + Y):
F; Frage 1.2
Interner Kommunikationspartner X (z.B. Konstrukteur) unterhält
sich mit internem Kommunikationspartner Y (z.B. Betriebsarzt,
Konstrukteur) über alle möglichen Folgen bei Überschreiten
der Grenzen der stress- bzw. ermüdungsfreien Bedienung der
Maschine.
(X + Y):
A; Frage 1.3
Interner Kommunikationspartner X (z.B. Konstrukteur) unterhält
sich mit internem Kommunikationspartner Y (z.B. Archivar, Redakteur)
über den Archivierungsort und die Archivierungsform der bisher
ermittelten Informationen.
Ab Frage 1.4 wird das Gefährdungspotenzial behandelt. Es
werden zunächst die gefährdenden Folgen ermittelt, anschließend
die daraus entstehenden Gefahrenbereiche, dann die gefährdeten
Personen und abschließend die Maßnahmen zum Schutz
der gefährdeten Personen. Dazwischen werden jeweils die Dokumentationsstandorte
festgelegt.
(X + Y):
gF; Frage 1.4
Interner Kommunikationspartner X (z.B. Konstrukteur) unterhält
sich mit internem Kommunikationspartner Y (z.B. Betriebsarzt,
Konstrukteur, Sicherheitsingenieur) über die gefährdenden
Folgen bei Überschreiten der Grenzen der stress- bzw. ermüdungsfreien
Bedienung der Maschine.
(X + Y):
Gb; Frage 1.6
Interner Kommunikationspartner X (z.B. Konstrukteur) unterhält
sich mit internem Kommunikationspartner Y (z.B. Konstrukteur,
Sicherheitsingenieur) über den oder die Gefahrenbereich(e),
die durch die gefährdenden Folgen entstehen können.
(X + Y):
gP; Frage 1.8
Interner Kommunikationspartner X (z.B. Konstrukteur) unterhält
sich mit internem Kommunikationspartner Y (z.B. Konstrukteur,
Außendienstmitarbeiter, Betreiber) über die Person(en),
die durch die gefährdenden Folgen gefährdet sind.
(X + Y):
MgP; Frage 1.10
Interner Kommunikationspartner X (z.B. Konstrukteur) unterhält
sich mit internem Kommunikationspartner Y (z.B. Konstrukteur,
Sicherheitsingenieur, Redakteur) über die Maßnahmen
zur Vermeidung der gefährdenden Folgen.
Zusammenfassung
Die beschriebenen
internen Kommunikationsereignisse stellen nicht nur die Durchführung
der nötigen Rechercheverfahren und Auswahl der relevanten
Kommunikationspartner sicher, sie legen auch die Dokumentation
und Retrieval-Sicherheit der Informationen fest. Diese Informationen,
einmal festgelegt und erfasst, lassen sich auf vergleichbare Produkte
ebenso anwenden wie auf vergleichbare sicherheitsrelevante Sachverhalte.
In einem
weiteren Verfahrensschritt können Vergleiche eines Sachverhalts
bei unterschiedlichen Produkten vorgenommen werden oder z.B. die
Wirksamkeit verschiedener Verfahren zur Unfallverhütung bei
einer Produktgruppe oder vergleichbaren Produkten getestet werden.
Die internen
Kommunikationsereignisse liefern jedoch keine Informationen, die
erwartbaren externen Kommunikationspartnern wie Bedienperson und
Nicht-Bedienperson nötigenfalls zur Verfügung gestellt
werden müssten; für diesen Fall sind weitere Fragen
erforderlich.
Fragen zu externen Kommunikationsereignissen
Als Beispiel
diene auch hier der oben angeführte Textausschnitt aus der
Maschinenrichtlinie.
Fragen
Für
die Ermittlung externer Kommunikationsereignisse lassen sich für
den vorliegenden sicherheitsrelevanten Sachzusammenhang folgende
Fragen erzeugen:
| 2.1 |
Wo,
wann und wie werden die unter 1.8 genannten gefährdeten
Personen über die unter 1.4 genannten gefährdenden
Folgen informiert? |
| 2.2 |
Wo,
wann und wie werden die unter 1.8 genannten gefährdeten
Personen über die unter 1.6 genannten Gefahrenbereiche
informiert? |
| 2.3 |
Wo,
wann und wie werden die unter 1.8 genannten gefährdeten
Personen über die unter 1.10 genannten Maßnahmen
zum Schutz der gefährdeten Personen informiert? |
| 2.4 |
Wo,
wann und wie wird das Bedienpersonal über die unter 1.4
genannten gefährdenden Folgen informiert? |
| 2.5 |
Wo,
wann und wie wird das Bedienpersonal über die unter 1.6
genannten Gefahrenbereiche informiert? |
| 2.6 |
Wo,
wann und wie wird das Bedienpersonal über die unter 1.8
genannten gefährdeten Personen informiert? |
| 2.7 |
Wo,
wann und wie wird das Bedienpersonal über die unter 1.10
genannten Maßnahmen zum Schutz der gefährdeten
Personen informiert? |
Inhaltliche
Bezüge
Der Unterschied
zwischen der Unterrichtung des Bedienpersonals und der gefährdeten
Personen ist deshalb notwendig, weil in vielen Anwendungsfällen
der Bedienperson im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung
eines Produktes eine Aufsichtspflicht auferlegt wird, die in der
Benutzerinformation näher zu begründen ist.
Formale
Beschreibung der Kommunikationsereignisse
Die formale
Beschreibung der externen Kommunikationsereignisse soll hier aus
Platzgründen auf die folgenden drei Beispiele beschränkt
bleiben:
(H + gP
(Bp)): gF; Frage 2.1; [H: (X + Y): exIn (A)]
Der Hersteller informiert die gefährdete Person (ggf. gleich
der Bedienperson) über die gefährdenden Folgen.
Das hierfür notwendige interne Kommunikationsereignis lässt
sich so beschreiben: Interner Kommunikationspartner X (z.B. Konstrukteur)
unterhält sich mit internem Kommunikationspartner Y (z.B.
Außendienstmitarbeiter, Betreiber, Redakteur) über
den Standort der Unterrichtung der gefährdeten Person.
(H + gP
(Bp)): gF; Frage 2.1; [H: (X + Y): exIn (B)]
Der Hersteller informiert die gefährdete Person (ggf.
gleich der Bedienperson) über die gefährdenden Folgen.
Das hierfür notwendige interne Kommunikationsereignis lässt
sich so beschreiben: Interner Kommunikationspartner X (z.B. Konstrukteur)
unterhält sich mit internem Kommunikationspartner Y (z.B.
Außendienstmitarbeiter, Betreiber, Redakteur) über
den Zeitpunkt der Unterrichtung der gefährdeten Person.
(H + gP
(Bp)): gF; Frage 2.1; [H: (X + Y): exIn (C)]
Der Hersteller informiert die gefährdete Person (ggf. gleich
der Bedienperson) über die gefährdenden Folgen.
Das hierfür notwendige interne Kommunikationsereignis lässt
sich so beschreiben: Interner Kommunikationspartner X (z.B. Konstrukteur)
unterhält sich mit internem Kommunikationspartner Y (z.B.
Außendienstmitarbeiter, Betreiber, Redakteur) über
die Art und Weise der Unterrichtung der gefährdeten Person.
Zusammenfassung
Als Kommunikationspartner
für die externen Kommunikationsereignisse sind zu nennen:
der Hersteller als Informationslieferant und die Bedienperson
oder/und die gefährdete Person als Informationszielobjekt.
Die externen Kommunikationsereignisse sind durch interne Kommunikationsereignisse
zu bestimmen nach externen Kommunikationspartnern, Kommunikationsthema
sowie nach Standort, Zeitpunkt und Art und Weise der Informationsvermittlung.
Ausblick
Das hier
vorgestellte Verfahren wurde bereits an mehreren unterschiedlichen
Maschinen angewandt. In Seminaren wurden weitere wichtige Erkenntnisse
hinzugewonnen. Der bereits in Bearbeitung befindliche nächste
Schritt ist die Übertragung dieses Verfahrens der internen
Dokumentation auf andere Richtlinien.
Literatur
Josef Grupp:
Interne Dokumentation:
Mehr als ein Muß. In: doculine news Juli/August 1999.
Josef Grupp:
Sicherheit und Maschine. In: WEKA-Praxishandbuch CE-Kennzeichnung
nach Maschinenrichtlinie. Band 3.
Josef Grupp:
Interne Dokumentation nach EG-Maschinenrichtlinie. In: WEKA-Praxishandbuch
Technische Dokumentation. Beitrag 6.2.3.
Josef Grupp:
Produktsicherheit ín der Elektrotechnik. In: WEKA-Praxishandbuch
Sicherheitsnormen in der Elektrotechnik. Beitrag 5.7.
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