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Patentiertes Wissen:
Wissen hinter Schloss und Riegel?

 

Artikel erschienen in
Ausgabe September 2001

Von Gabriele Vollmar

Inhaltsübersicht:

Patente schützen Erfindungen und eröffnen und sichern den Erfindern dadurch Wettbewerbsvorteile. Doch als Gegenleistung für den Schutz muss der Patentanmelder die Neuerung komplett offenbaren. Patentanmeldungen und erteilte Patente werden veröffentlicht und stellen damit eine der wichtigsten Quellen technischer Information dar: Das technische Wissen dieser Welt liegt zu über 80% in Patentdokumentationen.


Pst! Geheim!?

Hört der Laie "Patent", denkt er zunächst wohl eher an geschütztes Wissen – Wissen, das nicht allgemein zur Verfügung steht. Dabei rührt der Begriff vom lateinischen "littera patens" her, wörtlich übersetzt "offener Brief". Im Vordergrund steht also ursprünglich weniger der Schutz als vielmehr das Publizieren und Verbreiten von Wissen.

Die Anmeldung zum Patent wird typischerweise nach 18 Monaten veröffentlicht; Patente werden mit der Erteilung grundsätzlich publiziert. Durch die Veröffentlichung stellen Patentschriften ein wertvolles Informationsreservoir dar, das Aufschluss geben kann über den aktuellen Stand der Technik und die Entwicklungen des Marktes. Sie sind damit ein wirksames Mittel, um Parallelentwicklungen und Doppelforschungen zu vermeiden.

Trotzdem bleibt das Patent in erster Linie ein Schutzrecht. Doch auch als solches ist es keineswegs kontraproduktiv im Hinblick auf eine allgemeine Wissensmehrung – im Gegenteil: "Ohne Patentschutz wäre es um die Forschung und Entwicklung schlecht bestellt", meint Wolfgang Knappe, Leiter der Patentabteilung der Fraunhofer Patentstelle für die Deutsche Forschung in München. "Das Monopolrecht und die damit verbundenen Wettbewerbsvorteile dienen als Anreiz zur Forschung und Entwicklung von neuen oder alternativen technischen Lösungen." Aus volkswirtschaftlicher Sicht bedeutet dies: Der Stand der Technik wird gemehrt; Patente sind wichtige Stützen des Technologietransfers zur Förderung des Innovationspotenzials einer Gesellschaft. Außerdem erleichtert natürlich das ausschließliche Recht an einer gewerblich verwertbaren Erfindung die Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten der Unternehmen. "Das Monopolrecht ist immer auch ein Lohn dafür, etwas Neues geschaffen zu haben, das auch für die Allgemeinheit eine Bereicherung darstellt", erläutert Thorsten Vormann, Patentanwalt bei der Anwaltssozietät Clifford Chance Pünder in Frankfurt am Main.

Patente dienen als wichtige Indikatoren für die innovative Dynamik eines Marktes. Auch in dieser Eigenschaft schaffen sie Anreize zu weiteren Investitionen und sind damit Triebfedern des technischen Fortschritts. In diesem Zusammenhang haben auch die Voraussetzungen, die ein Patent erfüllen muss, ihre Bedeutung und Berechtigung. Eine patentierbare Erfindung muss unter anderem:

  • weltweit neu sein
  • erfinderisch sein
  • gewerblich anwendbar sein

"Neu" heißt: Die Innovation darf vor dem Anmeldetag noch nicht veröffentlicht oder öffentlich benutzt worden sein. Dabei gibt es keine räumlichen oder zeitlichen Beschränkungen. Denn wer eine schon zuvor bekannt gemachte Erfindung zum Patent anmeldet, bereichert nicht den Stand der Technik. Die Qualitäten "neu" und "erfinderisch" lassen sich wiederum nur verifizieren im Abgleich mit der bestehenden öffentlichen Patentdokumentation. Ja, der so genannte erfinderische Schritt ist überhaupt nur möglich ausgehend vom bekannten Stand der Technik. "Kreativität oder auch der erfinderische Schritt hängen in nicht geringem Maße ab von der Kenntnis der aktuellen Dokumentation", ist Jacques Michel, Vizepräsident des Europäischen Patentamts und Leiter der Den Haager Niederlassung, überzeugt. Denn wie soll die nächste Stufe erreicht werden, wenn – aus Unkenntnis – nicht auf der zeitgemäßen Stufe gefußt werden kann?

Trotzdem bleibt die Öffentlichkeit des Patents eine heikle Angelegenheit, weiß auch Jacques Michel: "Die Sprache eines Patents ist fast esoterisch, absichtlich abstrakt und verallgemeinernd, denn der Schutz soll zwar so umfassend wie möglich sein, gleichzeitig sollen aber auch so wenig Detail-Informationen wie möglich preisgegeben werden." Kein Wunder, dass dann Patentabteilungen großer Unternehmen auch als eine Art Übersetzungsabteilung fungieren, welche die Patentsprache für die Ingenieure wieder zurückübersetzen, damit diese die im Patent enthaltene Information überhaupt erst nutzen können!

Auch bleibt bei technischen Verfahren zu klären, ob der durch eine Patentanmeldung gewährte Schutz das Risiko der Veröffentlichung von Know-how aufwiegt, denn Schutzrechtsverletzungen bei z.B. werksinternen Arbeitsverfahren, Materialprüfmethoden für Zwischenprodukte oder Herstellungsvarianten für bereits bekannte Produkte sind kaum beweiskräftig nachzuweisen. Die Entscheidung zur Patentanmeldung ist also angesiedelt im Spannungsfeld zwischen Schutz durch Veröffentlichung und Schutz durch Geheimhaltung.


Öffentlich, aber wo und wie?

Eine Recherche nach vorhandenen Schutzrechten und dem Stand der Technik ist im Vorfeld eines Forschungs- und Entwicklungsprojekts, aber auch dieses begleitend, notwendig, um sich vom Stand der Technik abzugrenzen und die Bedingungen "neu" und "erfinderisch" zu erfüllen. "Die Unkenntnis fremder Schutzrechte kann den Verlust erheblicher finanzieller Mittel und eingesetzter Schaffenskraft bedeuten", warnt Thorsten Vormann.

Doch wie ist die öffentliche, wenn auch vielleicht nicht einfach verständliche Information in den Patentschriften zugänglich? Alle Patentschriften dieser Welt werden entsprechend eines einheitlichen Ordnungsprinzips abgelegt und verwaltet: Die internationale Patentklassifikation (IPC) umfasst momentan acht Sektionen, z.B. A für "tägliches Leben", C für "Chemie" oder G für "Physik". Hinzu kommen ca. 65.000 bis 70.000 Klassen und Unterklassen. Der globale Standard wird von einem speziellen Gremium der World Intellectual Property Organization (WIPO) kontrolliert, kontinuierlich erweitert und überarbeitet. Alle fünf bis sieben Jahre erscheint eine Neuauflage des riesigen Tabellenwerks.

Der Zugriff auf die Patente erfolgt also beispielsweise bei einer Sachrecherche top-down geführt über Schlagwortverzeichnisse. Außerdem können die administrativen Angaben des Deckblatts, wie z.B. Patentnummer, Anmelder oder Datum der Veröffentlichung als Metadaten für eine Suche dienen.

Der Aufwand zur Verwaltung von weltweit momentan ca. 35 Mio. Patentschriften ist also enorm, doch er lohnt sich: Kann doch beispielsweise ein Patentanwalt überall auf der Welt seine Recherche nach den gleichen, wohl bekannten und erprobten Parametern durchführen. Hinzu kommt, dass mittlerweile zahlreiche Datenbanken mit wissenschaftlicher und technischer Literatur nach der IPC klassifiziert werden – ein mächtiges Ordnungsprinzip also im gesamttechnischen Bereich.


Patentrecherche für Laien

"Die Zahl der Patentanmeldungen ist in den letzten zehn Jahren exponentiell gestiegen", weiß Wolfgang Knappe. "Da kann es schon innerhalb einzelner Unternehmen zum Problem werden, über den eigenen Stand der Technik auf dem Laufenden zu sein. IBM hat deshalb bereits in den 70er Jahren eine umfassende interne Datenbank für die Patentrecherche angelegt. Seit 1996/97 befindet sich diese auf einem – seit Kurzem nur noch eingeschränkt frei nutzbaren – Patentserver im Internet (www.delphion.com). Hier sind heute ca. 2,6 Mio. US-Patente im Volltext recherchierbar."

Die Möglichkeiten der elektronischen Recherche macht mittlerweile auch das Europäische Patentamt (EPA) der Öffentlichkeit zugänglich: In Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten der Europäischen Patentorganisation und der Europäischen Kommission wurde im Sommer 1998 ein neuer Dienst, esp@cenet, ins Leben gerufen, der jedem Interessierten den problemlosen und kostenfreien Zugriff über das Internet bietet. "Mit esp@cenet möchten wir auch das Bewusstsein insbesondere der kleinen und mittelständischen Unternehmen für derart allgemein zugängliche Informationen auf nationaler und europäischer Ebene verbessern", erklärt Jacques Michel, einer der Initiatoren und Projektleiter von esp@cenet, die Motivation des EPA. "Die Datenbank kann auch deshalb frei zugänglich und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, weil sie im Grunde auf den internen Recherchewerkzeugen des EPA aufbaut. D.h. der Inhalt ist identisch, lediglich die Recherchemöglichkeiten sind, im Sinne eines möglichst einfachen Zugriffs, nicht so diversifiziert."

Mit dem erklärten Fokus auf Patent-Laien, also Ingenieure, Entwickler, Universitätsmitarbeiter usw., möchte esp@cenet bewusst nicht in Konkurrenz treten zu den bereits bestehenden professionellen Datenbankdiensten, wie z.B. FIZ, lexisnexis oder dialog. Diese Online-Dienste decken die Bedürfnisse von Fachleuten ab, die sich professionell mit Patentrecherchen befassen. Eine Recherche in esp@cenet erfolgt auf der Grundlage der bibliographischen Daten der Patentdokumente mit Hilfe einer einfach zu handhabenden Abfragemaske, die jedoch nicht als Basis für komplexe Recherchen gedacht ist. Die dabei gewonnenen Informationen sind nicht erschöpfend; der Service kann daher nicht als komplette, offizielle Quelle von Patentinformationsauskünften angesehen werden. Die Recherche kann aber dem Entwickler dabei helfen, sich schnell und unkompliziert umfassende Informationen über aktuelle Entwicklungen und den Stand der Technik zu beschaffen, und zwar ohne Hilfe eines Patentanwalts oder einer unternehmensinternen Patentabteilung. Dazu Jacques Michel: "Die Profi-Rechercheure der Patentabteilungen sind nicht immer hautnah an den aktuellen Entwicklungen der F&E-Abteilung dran. Die Recherche kann deshalb nicht so gezielt sein; die Inspiration, die ja auch die Suche selbst vermitteln kann, geht dem Ingenieur oder Entwickler, der suchen lässt, verloren. Ganz zu schweigen davon, dass kleine und mittelständische Unternehmen oft gar nicht die Kapazitäten für eine kontinuierliche Profi-Recherche haben und diese wertvolle Informationsquelle bisher gar nicht erschließen konnten."

esp@cenet ist mittlerweile die größte Patentdatenbank der Welt: In ihr sind alle seit 1920 weltweit veröffentlichten Dokumente enthalten, jährlich kommen ca. 1 Mio. Dokumente hinzu. Daneben haben auch alle nationalen Patentämter in Europa eigene Datenbankserver, die den Zugriff auf die nationalen Patente ermöglichen. Die Informationstransparenz in Sachen Patent ist auch ein erfolgreiches Beispiel für internationale Zusammenarbeit im europäischen Rahmen.

Doch trotz aller technischen Möglichkeiten steht am Ende der Recherche immer die (zeitaufwendige) Lektüre und vor allem das Verstehen – und diese intellektuelle Leistung kann dem Entwickler nach wie vor nichts und niemand abnehmen.


Glossar

Erfindung:
Schöpferische Leistung auf technischem Gebiet, durch die ein neues Ziel (z.B. Herstellung eines neuen Werkstoffs, Arbeitsersparnis, Verfahrensverbesserung) mit bekannten Mitteln oder ein bekanntes Ziel mit neuen Mitteln (z.B. Vorrichtung, Anordnung, Verfahren) oder ein neues Ziel mit neuen Mitteln erreicht wird.

gewerbliche Schutzrechte:
Zusammenfassende Bezeichnung der Rechtsvorschriften zum Schutz der Firma, des Warenzeichens und des Wettbewerbs (Konkurrenz) sowie der Bestimmungen über Patente und Gebrauchsmuster.

Patent:
Das vom Staat erteilte ausschließliche Recht, eine Erfindung zu benutzen. Rechtsgrundlage ist in der Bundesrepublik Deutschland das Patentgesetz vom 16. 12. 1980.
Dritten ist es verboten, das geschützte Erzeugnis herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen, zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen. Das Gleiche gilt für geschützte Verfahren.
Patente werden nur erteilt für Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
Das Patent dauert regelmäßig 20 Jahre. Gegen Patentverletzungen kann der Patentinhaber mit Strafantrag sowie beim Zivilgericht mit Unterlassungs- und Schadensersatzklage vorgehen.

Gebrauchsmuster:
Arbeitsgerätschaften oder Gebrauchsgegenstände, die durch eine neue Gestaltung, Anordnung oder Vorrichtung dem Arbeits- oder Gebrauchszweck (Gegensatz: Geschmacksmuster) dienen sollen, ohne patentfähig zu sein, die aber beim Deutschen Patentamt in München in die Gebrauchsmusterrolle eingetragen sind.
Die Eintragung des Gebrauchsmusters begründet für dessen Erfinder für 3 Jahre, bei Zahlung einer Gebühr für 6 Jahre das ausschließliche, vererbliche und veräußerliche Recht, das Gebrauchsmuster gewerbsmäßig nachzubilden und die durch Nachbildung hervorgebrachten Gegenstände zu vertreiben und zu gebrauchen.

Geschmacksmuster:
Schutzrecht für das originelle Design, die ästhetische, auf das Auge wirkende Formgebung eines Produkts.

Marke:
Wortzeichen, Bildzeichen oder kombinierte Wort-Bild-Zeichen.
Die Marke muss unterscheidungskräftig und kennzeichnungskräftig sein. Marken werden beim Deutschen Patentamt angemeldet, nach strenger formeller Prüfung erteilt und im Markenblatt bekanntgemacht.

Halbleiterschutz:
Auch Topographie, seit 1998 zum Schutz spezifischer Halbleiterentwicklungen.
Voraussetzung ist, dass es sich dabei um dreidimensionale Schaltungsstrukturen handelt, die Eigenart aufweisen. Eigenart liegt vor, wenn es sich um individuelle Schöpfungen handelt, die nicht alltägliches Ergebnis geistiger Arbeit sind. Die Anmeldung erfolgt beim Deutschen Patentamt, welches das Schutzrecht ohne Neuheitsprüfung einträgt.

Sortenschutz:
Spezielles Schutzrecht für neue Pflanzensorten und deren Bezeichnungen.
Voraussetzung ist, dass die Pflanzensorte neu, hinreichend homogen, beständig und unterscheidbar ist sowie eine eintragungsfähige Bezeichnung aufweist.
Anmeldung und Prüfung erfolgen nicht beim Deutschen Patentamt, sondern beim Bundessortenamt in Hannover.

Urheberrecht:
Der Schutz des im Werk wahrnehmbar gewordenen Gehalts geistigen Schöpfens.
Geschützt werden Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Ihrem Urheber gewährt das Gesetz das subjektive Urheberrecht, das seine geistigen und persönlichen Interessen schützt und ihm ausschließliche Verwertungsrechte gibt.
Das Urheberrecht ist vererblich. Es ensteht quasi automatisch mit der Schöpfung des Werks und erlischt grundsätzlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.


Links zu Hintergrundinformationen

Europäisches Patentamt:
www.european-patent-office.org

Fraunhofer Patentstelle:
www.pst.fhg.de

Deutsches Patent- und Markenamt:
www.dpma.de

World Intellectual Property Organization:
www.wipo.org

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Letzte Änderung: Monday, 31-Oct-2005 17:27:58 CET | Presse-Service | Disclaimer
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