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Patentiertes Wissen:
Wissen hinter Schloss und Riegel?
Artikel erschienen
in
Ausgabe September
2001
Von Gabriele
Vollmar
Inhaltsübersicht:
Patente schützen Erfindungen
und eröffnen und sichern den Erfindern dadurch Wettbewerbsvorteile.
Doch als Gegenleistung für den Schutz muss der Patentanmelder
die Neuerung komplett offenbaren. Patentanmeldungen und erteilte
Patente werden veröffentlicht und stellen damit eine der
wichtigsten Quellen technischer Information dar: Das technische
Wissen dieser Welt liegt zu über 80% in Patentdokumentationen.
Pst! Geheim!?
Hört der Laie "Patent", denkt er zunächst
wohl eher an geschütztes Wissen Wissen, das nicht
allgemein zur Verfügung steht. Dabei rührt der Begriff
vom lateinischen "littera patens" her, wörtlich
übersetzt "offener Brief". Im Vordergrund steht
also ursprünglich weniger der Schutz als vielmehr das Publizieren
und Verbreiten von Wissen.
Die Anmeldung zum Patent wird typischerweise nach 18 Monaten
veröffentlicht; Patente werden mit der Erteilung grundsätzlich
publiziert. Durch die Veröffentlichung stellen Patentschriften
ein wertvolles Informationsreservoir dar, das Aufschluss geben
kann über den aktuellen Stand der Technik und die Entwicklungen
des Marktes. Sie sind damit ein wirksames Mittel, um Parallelentwicklungen
und Doppelforschungen zu vermeiden.
Trotzdem bleibt das Patent in erster Linie ein Schutzrecht. Doch
auch als solches ist es keineswegs kontraproduktiv im Hinblick
auf eine allgemeine Wissensmehrung im Gegenteil: "Ohne
Patentschutz wäre es um die Forschung und Entwicklung schlecht
bestellt", meint Wolfgang Knappe, Leiter der Patentabteilung
der Fraunhofer Patentstelle für die Deutsche Forschung in
München. "Das Monopolrecht und die damit verbundenen
Wettbewerbsvorteile dienen als Anreiz zur Forschung und Entwicklung
von neuen oder alternativen technischen Lösungen." Aus
volkswirtschaftlicher Sicht bedeutet dies: Der Stand der Technik
wird gemehrt; Patente sind wichtige Stützen des Technologietransfers
zur Förderung des Innovationspotenzials einer Gesellschaft.
Außerdem erleichtert natürlich das ausschließliche
Recht an einer gewerblich verwertbaren Erfindung die Finanzierung
von Forschungs- und Entwicklungskosten der Unternehmen. "Das
Monopolrecht ist immer auch ein Lohn dafür, etwas Neues geschaffen
zu haben, das auch für die Allgemeinheit eine Bereicherung
darstellt", erläutert Thorsten Vormann, Patentanwalt
bei der Anwaltssozietät Clifford Chance Pünder in Frankfurt
am Main.
Patente dienen als wichtige Indikatoren für die innovative
Dynamik eines Marktes. Auch in dieser Eigenschaft schaffen sie
Anreize zu weiteren Investitionen und sind damit Triebfedern des
technischen Fortschritts. In diesem Zusammenhang haben auch die
Voraussetzungen, die ein Patent erfüllen muss, ihre Bedeutung
und Berechtigung. Eine patentierbare Erfindung muss unter anderem:
- weltweit neu sein
- erfinderisch sein
- gewerblich anwendbar sein
"Neu" heißt: Die Innovation darf vor dem Anmeldetag
noch nicht veröffentlicht oder öffentlich benutzt worden
sein. Dabei gibt es keine räumlichen oder zeitlichen Beschränkungen.
Denn wer eine schon zuvor bekannt gemachte Erfindung zum Patent
anmeldet, bereichert nicht den Stand der Technik. Die Qualitäten
"neu" und "erfinderisch" lassen sich wiederum
nur verifizieren im Abgleich mit der bestehenden öffentlichen
Patentdokumentation. Ja, der so genannte erfinderische Schritt
ist überhaupt nur möglich ausgehend vom bekannten Stand
der Technik. "Kreativität oder auch der erfinderische
Schritt hängen in nicht geringem Maße ab von der Kenntnis
der aktuellen Dokumentation", ist Jacques Michel, Vizepräsident
des Europäischen Patentamts und Leiter der Den Haager Niederlassung,
überzeugt. Denn wie soll die nächste Stufe erreicht
werden, wenn aus Unkenntnis nicht auf der zeitgemäßen
Stufe gefußt werden kann?
Trotzdem bleibt die Öffentlichkeit des Patents eine heikle
Angelegenheit, weiß auch Jacques Michel: "Die Sprache
eines Patents ist fast esoterisch, absichtlich abstrakt und verallgemeinernd,
denn der Schutz soll zwar so umfassend wie möglich sein,
gleichzeitig sollen aber auch so wenig Detail-Informationen wie
möglich preisgegeben werden." Kein Wunder, dass dann
Patentabteilungen großer Unternehmen auch als eine Art Übersetzungsabteilung
fungieren, welche die Patentsprache für die Ingenieure wieder
zurückübersetzen, damit diese die im Patent enthaltene
Information überhaupt erst nutzen können!
Auch bleibt bei technischen Verfahren zu klären, ob der
durch eine Patentanmeldung gewährte Schutz das Risiko der
Veröffentlichung von Know-how aufwiegt, denn Schutzrechtsverletzungen
bei z.B. werksinternen Arbeitsverfahren, Materialprüfmethoden
für Zwischenprodukte oder Herstellungsvarianten für
bereits bekannte Produkte sind kaum beweiskräftig nachzuweisen.
Die Entscheidung zur Patentanmeldung ist also angesiedelt im Spannungsfeld
zwischen Schutz durch Veröffentlichung und Schutz durch Geheimhaltung.

Öffentlich, aber wo und wie?
Eine Recherche nach vorhandenen Schutzrechten und dem Stand der
Technik ist im Vorfeld eines Forschungs- und Entwicklungsprojekts,
aber auch dieses begleitend, notwendig, um sich vom Stand der
Technik abzugrenzen und die Bedingungen "neu" und "erfinderisch"
zu erfüllen. "Die Unkenntnis fremder Schutzrechte kann
den Verlust erheblicher finanzieller Mittel und eingesetzter Schaffenskraft
bedeuten", warnt Thorsten Vormann.
Doch wie ist die öffentliche, wenn auch vielleicht nicht
einfach verständliche Information in den Patentschriften
zugänglich? Alle Patentschriften dieser Welt werden entsprechend
eines einheitlichen Ordnungsprinzips abgelegt und verwaltet: Die
internationale Patentklassifikation (IPC) umfasst momentan acht
Sektionen, z.B. A für "tägliches Leben", C
für "Chemie" oder G für "Physik".
Hinzu kommen ca. 65.000 bis 70.000 Klassen und Unterklassen. Der
globale Standard wird von einem speziellen Gremium der World Intellectual
Property Organization (WIPO) kontrolliert, kontinuierlich erweitert
und überarbeitet. Alle fünf bis sieben Jahre erscheint
eine Neuauflage des riesigen Tabellenwerks.
Der Zugriff auf die Patente erfolgt also beispielsweise bei einer
Sachrecherche top-down geführt über Schlagwortverzeichnisse.
Außerdem können die administrativen Angaben des Deckblatts,
wie z.B. Patentnummer, Anmelder oder Datum der Veröffentlichung
als Metadaten für eine Suche dienen.
Der Aufwand zur Verwaltung von weltweit momentan ca. 35 Mio.
Patentschriften ist also enorm, doch er lohnt sich: Kann doch
beispielsweise ein Patentanwalt überall auf der Welt seine
Recherche nach den gleichen, wohl bekannten und erprobten Parametern
durchführen. Hinzu kommt, dass mittlerweile zahlreiche Datenbanken
mit wissenschaftlicher und technischer Literatur nach der IPC
klassifiziert werden ein mächtiges Ordnungsprinzip
also im gesamttechnischen Bereich.

Patentrecherche für Laien
"Die Zahl der Patentanmeldungen ist in den letzten zehn
Jahren exponentiell gestiegen", weiß Wolfgang Knappe.
"Da kann es schon innerhalb einzelner Unternehmen zum Problem
werden, über den eigenen Stand der Technik auf dem Laufenden
zu sein. IBM hat deshalb bereits in den 70er Jahren eine umfassende
interne Datenbank für die Patentrecherche angelegt. Seit
1996/97 befindet sich diese auf einem seit Kurzem nur noch
eingeschränkt frei nutzbaren Patentserver im Internet
(www.delphion.com). Hier sind heute ca. 2,6 Mio. US-Patente im
Volltext recherchierbar."
Die Möglichkeiten der elektronischen Recherche macht mittlerweile
auch das Europäische Patentamt (EPA) der Öffentlichkeit
zugänglich: In Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten der
Europäischen Patentorganisation und der Europäischen
Kommission wurde im Sommer 1998 ein neuer Dienst, esp@cenet, ins
Leben gerufen, der jedem Interessierten den problemlosen und kostenfreien
Zugriff über das Internet bietet. "Mit esp@cenet möchten
wir auch das Bewusstsein insbesondere der kleinen und mittelständischen
Unternehmen für derart allgemein zugängliche Informationen
auf nationaler und europäischer Ebene verbessern", erklärt
Jacques Michel, einer der Initiatoren und Projektleiter von esp@cenet,
die Motivation des EPA. "Die Datenbank kann auch deshalb
frei zugänglich und kostenlos zur Verfügung gestellt
werden, weil sie im Grunde auf den internen Recherchewerkzeugen
des EPA aufbaut. D.h. der Inhalt ist identisch, lediglich die
Recherchemöglichkeiten sind, im Sinne eines möglichst
einfachen Zugriffs, nicht so diversifiziert."
Mit dem erklärten Fokus auf Patent-Laien, also Ingenieure,
Entwickler, Universitätsmitarbeiter usw., möchte esp@cenet
bewusst nicht in Konkurrenz treten zu den bereits bestehenden
professionellen Datenbankdiensten, wie z.B. FIZ, lexisnexis oder
dialog. Diese Online-Dienste decken die Bedürfnisse von Fachleuten
ab, die sich professionell mit Patentrecherchen befassen. Eine
Recherche in esp@cenet erfolgt auf der Grundlage der bibliographischen
Daten der Patentdokumente mit Hilfe einer einfach zu handhabenden
Abfragemaske, die jedoch nicht als Basis für komplexe Recherchen
gedacht ist. Die dabei gewonnenen Informationen sind nicht erschöpfend;
der Service kann daher nicht als komplette, offizielle Quelle
von Patentinformationsauskünften angesehen werden. Die Recherche
kann aber dem Entwickler dabei helfen, sich schnell und unkompliziert
umfassende Informationen über aktuelle Entwicklungen und
den Stand der Technik zu beschaffen, und zwar ohne Hilfe eines
Patentanwalts oder einer unternehmensinternen Patentabteilung.
Dazu Jacques Michel: "Die Profi-Rechercheure der Patentabteilungen
sind nicht immer hautnah an den aktuellen Entwicklungen der F&E-Abteilung
dran. Die Recherche kann deshalb nicht so gezielt sein; die Inspiration,
die ja auch die Suche selbst vermitteln kann, geht dem Ingenieur
oder Entwickler, der suchen lässt, verloren. Ganz zu schweigen
davon, dass kleine und mittelständische Unternehmen oft gar
nicht die Kapazitäten für eine kontinuierliche Profi-Recherche
haben und diese wertvolle Informationsquelle bisher gar nicht
erschließen konnten."
esp@cenet ist mittlerweile die größte Patentdatenbank
der Welt: In ihr sind alle seit 1920 weltweit veröffentlichten
Dokumente enthalten, jährlich kommen ca. 1 Mio. Dokumente
hinzu. Daneben haben auch alle nationalen Patentämter in
Europa eigene Datenbankserver, die den Zugriff auf die nationalen
Patente ermöglichen. Die Informationstransparenz in Sachen
Patent ist auch ein erfolgreiches Beispiel für internationale
Zusammenarbeit im europäischen Rahmen.
Doch trotz aller technischen Möglichkeiten steht am Ende
der Recherche immer die (zeitaufwendige) Lektüre und vor
allem das Verstehen und diese intellektuelle Leistung kann
dem Entwickler nach wie vor nichts und niemand abnehmen.

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Glossar
Erfindung:
Schöpferische Leistung auf technischem Gebiet, durch
die ein neues Ziel (z.B. Herstellung eines neuen Werkstoffs,
Arbeitsersparnis, Verfahrensverbesserung) mit bekannten
Mitteln oder ein bekanntes Ziel mit neuen Mitteln (z.B.
Vorrichtung, Anordnung, Verfahren) oder ein neues Ziel mit
neuen Mitteln erreicht wird.
gewerbliche Schutzrechte:
Zusammenfassende Bezeichnung der Rechtsvorschriften zum
Schutz der Firma, des Warenzeichens und des Wettbewerbs
(Konkurrenz) sowie der Bestimmungen über Patente und
Gebrauchsmuster.
Patent:
Das vom Staat erteilte ausschließliche Recht, eine
Erfindung zu benutzen. Rechtsgrundlage ist in der Bundesrepublik
Deutschland das Patentgesetz vom 16. 12. 1980.
Dritten ist es verboten, das geschützte Erzeugnis herzustellen,
anzubieten, in Verkehr zu bringen, zu gebrauchen oder zu
den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen.
Das Gleiche gilt für geschützte Verfahren.
Patente werden nur erteilt für Erfindungen, die neu
sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und
gewerblich anwendbar sind.
Das Patent dauert regelmäßig 20 Jahre. Gegen
Patentverletzungen kann der Patentinhaber mit Strafantrag
sowie beim Zivilgericht mit Unterlassungs- und Schadensersatzklage
vorgehen.
Gebrauchsmuster:
Arbeitsgerätschaften oder Gebrauchsgegenstände,
die durch eine neue Gestaltung, Anordnung oder Vorrichtung
dem Arbeits- oder Gebrauchszweck (Gegensatz: Geschmacksmuster)
dienen sollen, ohne patentfähig zu sein, die aber beim
Deutschen Patentamt in München in die Gebrauchsmusterrolle
eingetragen sind.
Die Eintragung des Gebrauchsmusters begründet für
dessen Erfinder für 3 Jahre, bei Zahlung einer Gebühr
für 6 Jahre das ausschließliche, vererbliche
und veräußerliche Recht, das Gebrauchsmuster
gewerbsmäßig nachzubilden und die durch Nachbildung
hervorgebrachten Gegenstände zu vertreiben und zu gebrauchen.
Geschmacksmuster:
Schutzrecht für das originelle Design, die ästhetische,
auf das Auge wirkende Formgebung eines Produkts.
Marke:
Wortzeichen, Bildzeichen oder kombinierte Wort-Bild-Zeichen.
Die Marke muss unterscheidungskräftig und kennzeichnungskräftig
sein. Marken werden beim Deutschen Patentamt angemeldet,
nach strenger formeller Prüfung erteilt und im Markenblatt
bekanntgemacht.
Halbleiterschutz:
Auch Topographie, seit 1998 zum Schutz spezifischer Halbleiterentwicklungen.
Voraussetzung ist, dass es sich dabei um dreidimensionale
Schaltungsstrukturen handelt, die Eigenart aufweisen. Eigenart
liegt vor, wenn es sich um individuelle Schöpfungen
handelt, die nicht alltägliches Ergebnis geistiger
Arbeit sind. Die Anmeldung erfolgt beim Deutschen Patentamt,
welches das Schutzrecht ohne Neuheitsprüfung einträgt.
Sortenschutz:
Spezielles Schutzrecht für neue Pflanzensorten und
deren Bezeichnungen.
Voraussetzung ist, dass die Pflanzensorte neu, hinreichend
homogen, beständig und unterscheidbar ist sowie eine
eintragungsfähige Bezeichnung aufweist.
Anmeldung und Prüfung erfolgen nicht beim Deutschen
Patentamt, sondern beim Bundessortenamt in Hannover.
Urheberrecht:
Der Schutz des im Werk wahrnehmbar gewordenen Gehalts geistigen
Schöpfens.
Geschützt werden Werke der Literatur, Wissenschaft
und Kunst. Ihrem Urheber gewährt das Gesetz das subjektive
Urheberrecht, das seine geistigen und persönlichen
Interessen schützt und ihm ausschließliche Verwertungsrechte
gibt.
Das Urheberrecht ist vererblich. Es ensteht quasi automatisch
mit der Schöpfung des Werks und erlischt grundsätzlich
70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
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Links zu Hintergrundinformationen
Europäisches Patentamt:
www.european-patent-office.org
Fraunhofer Patentstelle:
www.pst.fhg.de
Deutsches Patent- und Markenamt:
www.dpma.de
World Intellectual Property Organization:
www.wipo.org

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