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Verbände warnen vor "Schutzbrief"
gegen unerwünschte E-Mail-Werbung
Artikel erschienen
in
Ausgabe Dezember 2001
Der Deutsche
Direktmarketingverband (DDV), der Deutsche
Multimediaverband (dmmv) und der Verband
der deutschen Internetwirtschaft (eco Electronic Commerce Forum)
warnen Verbraucher und Firmen vor so genannten "Schutzbriefen
auf Gegenseitigkeit", wie sie der Interessenverband Deutsches
Internet (IDI) herausgibt.
Die Verbraucher und Firmen müssen bei den "Schutzbriefen"
zwischen 20 und 120 Euro dafür bezahlen, dass sie der IDI
in E-Robinson-Listen einträgt. Dadurch sollen die Verbraucher
analog zu den bekannten Robinson-Listen auch in der Online-Welt
vor unerwünschten Werbezusendungen geschützt werden.
Was auf den ersten Blick für Internet-Nutzer, die von der
Flut der Werbe-Mails im elektronischen Postkasten genervt sind,
attraktiv klingt, sei in Wirklichkeit "Bauernfängerei",
warnen DDV, dmmv und eco-Verband.
Die Eintragung in die E-Robinson-Liste ist nämlich für
jedermann kostenlos und ohne "Schutzbrief" möglich.
Das schafft jedoch in der Praxis kaum Abhilfe. Der Versand unerwünschter
Werbe-Mails wird von deutschen Gerichten als wettbewerbswidrig
eingestuft, auch wenn noch immer kein BGH-Urteil zum Thema Spamming
ergangen ist. Dabei sitzt das Gros der Online-Werbeversender im
Ausland und hält sich nicht an E-Robinson-Listen, die in
Deutschland gesammelt werden.
Ganz im Gegenteil sehen DDV, dmmv und eco die Gefahr, dass sich
die Auflistung für den Verbraucher zum Bumerang entwickeln
kann: Wer sich einträgt, verrät nämlich, welche
EMail-Adresse er regelmäßig nutzt. Viele schwarze
Schafe scheuen sich nicht, Werbe-Mails ganz gezielt an die vermeintlichen
E-Robinson-Schutzlisten zu senden.
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