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Verbände warnen vor "Schutzbrief" gegen unerwünschte E-Mail-Werbung

 

Artikel erschienen in
Ausgabe Dezember 2001

Der Deutsche Direktmarketingverband (DDV), der Deutsche Multimediaverband (dmmv) und der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco Electronic Commerce Forum) warnen Verbraucher und Firmen vor so genannten "Schutzbriefen auf Gegenseitigkeit", wie sie der Interessenverband Deutsches Internet (IDI) herausgibt.

Die Verbraucher und Firmen müssen bei den "Schutzbriefen" zwischen 20 und 120 Euro dafür bezahlen, dass sie der IDI in E-Robinson-Listen einträgt. Dadurch sollen die Verbraucher analog zu den bekannten Robinson-Listen auch in der Online-Welt vor unerwünschten Werbezusendungen geschützt werden. Was auf den ersten Blick für Internet-Nutzer, die von der Flut der Werbe-Mails im elektronischen Postkasten genervt sind, attraktiv klingt, sei in Wirklichkeit "Bauernfängerei", warnen DDV, dmmv und eco-Verband.

Die Eintragung in die E-Robinson-Liste ist nämlich für jedermann kostenlos und ohne "Schutzbrief" möglich. Das schafft jedoch in der Praxis kaum Abhilfe. Der Versand unerwünschter Werbe-Mails wird von deutschen Gerichten als wettbewerbswidrig eingestuft, auch wenn noch immer kein BGH-Urteil zum Thema Spamming ergangen ist. Dabei sitzt das Gros der Online-Werbeversender im Ausland und hält sich nicht an E-Robinson-Listen, die in Deutschland gesammelt werden.

Ganz im Gegenteil sehen DDV, dmmv und eco die Gefahr, dass sich die Auflistung für den Verbraucher zum Bumerang entwickeln kann: Wer sich einträgt, verrät nämlich, welche E­Mail-Adresse er regelmäßig nutzt. Viele schwarze Schafe scheuen sich nicht, Werbe-Mails ganz gezielt an die vermeintlichen E-Robinson-Schutzlisten zu senden.


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Letzte Änderung: Monday, 31-Oct-2005 17:27:58 CET | Presse-Service | Disclaimer
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