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Endanwender kontrollieren Betriebsanleitungen

 

Artikel erschienen in
Ausgabe März 2002

Von Wolfram W. Pichler


Seit Mitte der 90er Jahre hat die EG-Maschinenrichtlinie auch in Deutschland Gesetzeskraft. Danach sind Maschinenhersteller gesetzlich verpflichtet, unter anderem eine Gefahrenanalyse durchzuführen. Was aber tun die meisten heute noch? Sie entwickeln, konstruieren und fertigen ihre Maschinen auf Zuruf, führen natürlich keine Gefahrenanalyse durch und bringen trotzdem – illegal – die CE-Kennzeichnung auf der Maschine an.

Seit Jahren liegen wir Technik-Redakteure den Herstellern in den Ohren mit Produkthaftung für Instruktionsfehler und Marktaufsichtsbehörden – vergeblich. Wir können schon froh sein, wenn sie nur milde lächeln und uns als Überbringer schlechter Nachrichten nicht den Krokodilen zum Fraß vorwerfen.

Auf der anderen Seite haben wir Verbündete: die Anwender, deren Interessen wir alltäglich beim Schreiben von Anleitungen vertreten. Wir sollten sie nun auch ermuntern, sich für ihre Interessen selbst einzusetzen, weil es sich für sie lohnen kann. Zum Beispiel so:


Die neue Maschine ist geliefert, aufgebaut und installiert. Sie sollen sie in Betrieb nehmen – nach der mitgelieferten Betriebsanleitung. Ein leichtes Unwohlsein beschleicht Sie. Diese Situation kennen Sie auch aus dem privaten Bereich: Wird diese Anleitung wohl funktionieren, werde ich diesmal damit klarkommen?

Halt! Zweifeln Sie nicht schon wieder an Ihrer Auffassungsgabe. Misstrauen Sie lieber zuerst der Anleitung. Ihre Chance, damit richtig zu liegen, ist mindestens fifty/fifty. Prüfen Sie die Anleitung auf ihre Funktion. Dazu müssen Sie kein sachverständiger Gutachter für Benutzerinformation sein. Sie können nach rein formalen Kriterien feststellen, ob Sie der Betriebsanleitung über den Weg trauen können.

Nehmen Sie sich zehn Minuten Zeit und untersuchen Sie die Anleitung nach den Kriterien der folgenden Checkliste. Diese ist in keiner Hinsicht vollständig; sie beschränkt sich bewusst auf Kriterien, zu deren Beurteilung keine Fachkenntnisse erforderlich sind. Obwohl z.B. bei der Frage nach der Schriftgröße Bewertungsmaßstäbe aus der Lesbarkeitsforschung gültig sind, entscheiden Sie getrost nach Ihrer persönlichen Empfindung. Denn Sie sind schließlich der betroffene Anwender. Wenn Sie die Schrift zu klein finden, dann ist die Schrift zu klein.

Je nachdem, ob und wie gut die einzelnen Anforderungen Ihrer Meinung nach erfüllt sind, vergeben Sie Schulnoten von 1 (voll erfüllt, vorbildlich) bis 5 (nicht oder mangelhaft erfüllt). Wenn Sie ein Kriterium in Ihrem aktuellen Fall für nicht erforderlich halten, geben Sie dafür einfach gar keine Note. Sie können Ihre Noten je Kriteriengruppe zusammenfassen oder jedes Einzelkriterium separat benoten.

Kriterium

Note

1. Identifizierung
Finden sich auf der Titelseite oder zumindest auf der nachfolgenden Seite diese Angaben?


Art der Anleitung (Betriebsanleitung, Service-Handbuch, Ersatzteilkatalog...)

 

Name des Produkts mit Typenbezeichnung/Variante/Seriennummer

 

Hersteller mit Adresse und Telefon-Nr.

 

Ausgabedatum oder -monat

 

2. Leitfaden
Gibt es einen Abschnitt, der in den Gebrauch der Anleitung einführt?


Ziel und Nutzen der Anleitung

 

Angabe der Zielgruppe (Vorwissen, Berufsabschluss...)

 

Erläuterung der Lesekonventionen

 

Bildzeichenübersicht

 

Inhaltsverzeichnis, hierarchisch untergliedert

 

Fachwörter- und Abkürzungsverzeichnis (Glossar)

 

Index

 

Kopf- und Fußzeilen

 

eindeutige Seitenzahlen

 

4. Sicherheit


allgemeine Sicherheitsvorschriften zusammengefasst am Beginn der Anleitung

 

zusätzliche Sicherheitshinweise vor den einzelnen Bedienschritten

 

klare Vorgaben, was zu tun und was zu vermeiden ist

 

Angabe des bestimmungsgemäßen/vorhersehbaren/verbotenen Gebrauchs

 

EMV-Hinweise

 

persönliche Schutzausrüstung

 

Angaben für den Notfall

 

5. CE-Konformität


Ist die Konformitätserklärung abgedruckt?

 

Sind darin die anwendbaren EG-Richtlinien genannt?

 

Sind darin die anwendbaren harmonisierten europäischen Normen genannt?
z.B. DIN EN 292-1 (Indiz für Maschinensicherheit)
z.B. DIN EN 292-2 (Indiz für vollständige Betriebsanleitung)
z.B. DIN EN 1050 (Indiz für durchgeführte Gefahrenanalyse)

 

Ist die Erklärung vom Geschäftführer des Maschinenherstellers unterschrieben?

 

6. Lesbarkeit


Schriftgröße groß genug?

 

Zeilenabstand groß genug?

 

Zeilenlänge nicht zu lang?

 

Aufzählungen, Listen, Tabellen statt "Bleiwüste"?

 

Seiten nicht überladen?

 

7. Illustration


Zeichnungen, Fotos etc. eindeutig und verständlich?

 

Bildbeschriftung lesbar?

 

Bildlegenden vorhanden?

 

Symbole/Piktogramme allgemein bekannt?

 

8. Technische Daten


Art, Verbrauch, Füllmengen und Füllstände von Betriebs- und Hilfsstoffen

 

Umgebungsbedingungen, Feuchte bei Lagerung und Gebrauch

 

Feuergefährlichkeit, Explosionsschutz

 

Umweltbelastung: Lärm, Vibration, Strahlung, Gas, Dampf, Staub, Abwasser

 

9. Fehlersuche


Checkliste möglicher Fehlzustände mit Reparaturanleitungen (unter Beachtung der Sicherheit)

 

klarer Hinweis, ob die Benutzer die Reparatur selbst versuchen dürfen oder nicht

 

10. Vollständigkeit


Maschinenbeschreibung: Aufbau und Funktion

 

Sicherheitsvorschriften

 

Bedienungs- und Anzeigeelemente, Betriebsarten

 

Inbetriebnahme

 

Betrieb

 

Wartung

 

Instandsetzung

 

Außerbetriebsetzung, Lagerung

 

Verpackung und Transport

 

Entsorgung

 

Ersatzteilliste

 


So werten Sie Ihre Beurteilung aus:
Zählen Sie sämtliche Noten zusammen und bilden Sie den Durchschnitt, indem Sie die Summe durch die Zahl der vergebenen Noten teilen. Wenn Sie dabei in der Gegend von 3,0 landen, haben Sie mit der Anleitung Glück gehabt – relativ betrachtet. Bei weniger als 4,0 besteht ein begründeter Anfangsverdacht, dass die Anleitung ihren Zweck nicht ausreichend erfüllen wird. Diesen Verdacht können Sie nun von einem sachverständigen Gutachter für Benutzerinformation erhärten oder widerlegen lassen.

Niemand sollte eine Maschine abnehmen (d.h. vollständig bezahlen), bevor eine Betriebsanleitung ohne Instruktionsfehler geliefert wurde. Denn fehlerhafte Anleitungen können die Gesundheit und das Leben der Anwender gefährden!


Tipps zum Weiterlesen:

DIN EN 62079:2001-11. Erstellen von Anleitungen – Gliederung, Inhalt und Darstellung.

VDI 4500-1:1995-02. Technische Dokumentation – Benutzerinformation.

Pichler, Wolfram W.: Qualitätsanleitungen. Der Leitfaden für Qualitätsfanatiker. Reutlingen: doculine 1997.

tekom Gesellschaft für technische Kommunikation e.V.: Leitfaden Betriebsanleitungen. Stuttgart 2001.


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Letzte Änderung: Monday, 31-Oct-2005 17:27:59 CET | Presse-Service | Disclaimer
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