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Händler können mit einem Klick GS-Zertifikat
prüfen
Artikel erschienen in
Ausgabe Juli/August 2002
Um einer missbräuchlichen Verwendung
des GS-Zeichens für "Geprüfte Sicherheit"
auf Geräten vorzubeugen, bietet die Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ab sofort einen neuen
Service auf ihrer Homepage an: Unter www.baua.de/prax/geraete/index_gs.htm
befindet sich eine gemeinsame Empfehlung des Bundesministeriums
für Arbeit und Sozialordnung (BMA), der Zentralstelle der
Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) und der Verbände
des Handels zum GS-Zeichen. Sie empfiehlt Händlern bei Zweifeln,
ob ein Produkt das GS-Zeichen zu Recht trägt, die Zertifizierung
zu kontrollieren.
Dazu können sich die Händler eine kopierfähige
Ausfertigung des GS-Zertifikats vom Anbieter des gekennzeichneten
Produkts schicken lassen. Das Zertifikat sollte mindestens folgende
Angaben enthalten: seine Nummer, sein Ausgabedatum, den Zertifikatsinhaber,
die Fertigungsstätte, Angaben, um das Erzeugnis zweifelsfrei
identifizieren zu können, sowie die Bezeichnung der ausstellenden
GS-Prüfstelle.
So kann ein Händler, schon bevor er das Produkt erwirbt,
im Rahmen einer so genannten Schnellanfrage das ihm zugesandte
GS-Zertifikat prüfen lassen. Dazu schickt er die Kopie an
die darauf angegebene Prüfstelle und bittet, das Ergebnis
spätestens innerhalb eines Arbeitstages zu erhalten. Das
Ergebnis der Überprüfung sollte er dann in seine endgültige
Kaufentscheidung einbeziehen.
Auf der BAuA-Homepage kann in einer Datenbank oder, wenn nur
der Name, jedoch nicht die Adresse der Prüfstellen bekannt
ist, auch in einer alphabetischen Auflistung nach der GS-Prüfstelle
gesucht werden. Zur Durchführung der Anfrage lässt sich
zusätzlich das Formular "Schnellanfrage" herunterladen.
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