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Händler können mit einem Klick GS-Zertifikat prüfen

 

Artikel erschienen in
Ausgabe Juli/August 2002

Um einer missbräuchlichen Verwendung des GS-Zeichens für "Geprüfte Sicherheit" auf Geräten vorzubeugen, bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ab sofort einen neuen Service auf ihrer Homepage an: Unter www.baua.de/prax/geraete/index_gs.htm befindet sich eine gemeinsame Empfehlung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA), der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) und der Verbände des Handels zum GS-Zeichen. Sie empfiehlt Händlern bei Zweifeln, ob ein Produkt das GS-Zeichen zu Recht trägt, die Zertifizierung zu kontrollieren.

Dazu können sich die Händler eine kopierfähige Ausfertigung des GS-Zertifikats vom Anbieter des gekennzeichneten Produkts schicken lassen. Das Zertifikat sollte mindestens folgende Angaben enthalten: seine Nummer, sein Ausgabedatum, den Zertifikatsinhaber, die Fertigungsstätte, Angaben, um das Erzeugnis zweifelsfrei identifizieren zu können, sowie die Bezeichnung der ausstellenden GS-Prüfstelle.

So kann ein Händler, schon bevor er das Produkt erwirbt, im Rahmen einer so genannten Schnellanfrage das ihm zugesandte GS-Zertifikat prüfen lassen. Dazu schickt er die Kopie an die darauf angegebene Prüfstelle und bittet, das Ergebnis spätestens innerhalb eines Arbeitstages zu erhalten. Das Ergebnis der Überprüfung sollte er dann in seine endgültige Kaufentscheidung einbeziehen.

Auf der BAuA-Homepage kann in einer Datenbank oder, wenn nur der Name, jedoch nicht die Adresse der Prüfstellen bekannt ist, auch in einer alphabetischen Auflistung nach der GS-Prüfstelle gesucht werden. Zur Durchführung der Anfrage lässt sich zusätzlich das Formular "Schnellanfrage" herunterladen.


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Letzte Änderung: Monday, 31-Oct-2005 17:27:59 CET | Presse-Service | Disclaimer
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