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Barrierefreie Informationstechnik ein
Thema nicht nur für behinderte Menschen
Artikel erschienen in
Ausgabe Oktober / November 2002
Von Roland
Heuwinkel
Inhaltsübersicht:
Abgeflachte Bürgersteige, Rampen statt
Stufen, tiefergelegte Busse an den alltäglichen baulichen
Barrieren für Kinderwägen und Rollstuhlfahrer wird gearbeitet.
Im IT-Bereich dagegen ließ Barrierefreiheit bislang auf
sich warten: Viele Websites sind nicht für jeden zugänglich.
Mit dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen sind öffentliche
Institutionen seit Anfang Mai 2002 verpflichtet, ihre Websites
barrierefrei zu gestalten.
Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz muss die Benachteiligung
von behinderten Menschen beseitigt und ihnen eine gleichberechtigte
Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht werden.
Öffentliche Einrichtungen müssen ihre digitalen Informationsangebote
(also Internet, CD-ROM, Software, Kioskterminals etc.) so realisieren,
dass sie von allen Menschen grundsätzlich uneingeschränkt
genutzt, d.h. bedient und gelesen, werden können. Bis spätestens
2005 sollten Websites barrierefrei sein, zwischenzeitlich regelt
die Behinderten-Informationstechnik-Verordnung (BITV) im Detail,
was wie und wann barrierefrei sein muss. Dieses Gesetz gilt verbindlich
für alle Bundesbehörden und muss seit Ende Juli 2002
angewandt werden.

Accessibility betrifft auch kommerzielle Websites
Mancher schreckt erst jetzt auf. Sind Informationsangebote etwa
nicht allen zugänglich? Leider nicht, wie man sehr gut am
Beispiel Internet erkennen kann. Für viele ist das World
Wide Web keineswegs immer ein Tor zur Welt, da mit dem Anklicken
vieler Sites plötzlich ungeahnte Hindernisse auftauchen:
Zu geringe Kontraste, zu kleine Schriften, verwischte Farben,
winzige Schaltflächen machen nicht nur behinderten, sondern
auch älteren Menschen das Computerleben schwer. Gefragt ist
hier ein barrierefreies Webdesign, wobei diese Übersetzung
des Begriffes "Accessibility" etwas unglücklich
ist, da der Eindruck entsteht, es handle sich "nur"
um das Problem einer kleinen Gruppe von behinderten Menschen in
unserer Gesellschaft.
Dabei zählt der Verein für Behinderte in Gesellschaft
und Beruf (BiGuB e.V.) jeden fünften Internetsurfer zu den
Betroffenen. Manche können schlecht oder gar nicht sehen,
andere haben mit motorischen Einschränkungen zu kämpfen,
andere können sich schwer konzentrieren oder haben Verständnisschwierigkeiten.
Berücksichtigt man zudem, dass das Durchschnittsalter der
Internetnutzer permanent steigt, altersbedingte Einschränkungen
also zunehmen, dann wächst die Gruppe der Betroffenen täglich.
Dabei sind gerade Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich
häufig im Netz und nutzen die Möglichkeiten von E-Commerce
über E-Goverment bis E-Health. Handlungsbedarf besteht also
nicht nur für Bundesbehörden, sondern für alle
Institutionen der öffentlichen Hand und auch für Wirtschaftsunternehmen,
wenn sie nicht 20 Prozent ihrer potenziellen Nutzer aussperren
wollen.

So testen Sie Ihr Internet-Angebot
Die größten Probleme beim Surfen im Web allerdings
haben die 155.000 Blinden und die 500.000 Sehbehinderten in Deutschland.
Ausgestattet mit Sprachausgabe-Software, Blindenschrift-Ausgabegerät,
Vergrößerungssoftware etc. quälen sich täglich
viele durch den Internet-Dschungel. Das Problem bei der Nutzung
dieser technischen Hilfsmittel ist, dass sie nur dann verlässlich
funktionieren, wenn die Programmierer der Websites ihre Hausaufgaben
gut gemacht haben. Schätzungsweise 80% aller Internetseiten
kommerzieller oder öffentlicher Betreiber sind aber nicht
barrierefrei, also für die erwähnten Hilfsmittel nicht
oder nur teilweise lesbar und handhabbar.
Wie kann man nun feststellen, ob man zu den betroffenen Betreibern
einer nicht barrierefreien Website gehört? Es gibt einen
5-Minuten-Crashtest, den jeder für sich machen kann. Wir
verwenden als Beispiel den Internet Explorer. Rufen Sie Ihre Website
auf, stellen nun im Browser unter "Extras > Internet-Optionen
> Eingabehilfen" die Formatierungen aus (Farbangaben,
Schriftart und Schriftgrad) und dann unter "Ansicht >
Schriftgrad" die Schrift auf "sehr groß".
Nun erkennen viele ihre Seite nicht mehr wieder! Was ist passiert?
Sie haben nur dasselbe getan, was ein Mensch macht, der schlecht
sehen kann und deshalb eine größere Schriftdarstellung
benötigt oder auch die Kontraste verändern möchte.
Manche verwenden zu diesem Zweck sogar eigene Stylesheet-Dateien
(CSS) mit ihren eigenen Schrift- und Farbformatierungen. Man kann
sich denken, was dieser Besucher macht, wenn er nun nicht mehr
navigieren oder die Inhalte nicht lesen kann: Er schließt
die Seite und sucht ein anderes Angebot, das für ihn besser
zu lesen ist.
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| Beispielseite, wie sie die
meisten sehen |
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Beispielseite nach Ausschalten
der Farbflächen und Schriftformatierung:
Die Navigation ist unsichtbar, der Text in der Infobox rechts
ist abgeschnitten. |

Nur-Text-Version oder eine Website für alle?
Ein Website-Betreiber hat nun generell zwei Alternativen: die
"Nur-Text-Version" oder "Eine Website für
alle". Die einfachste und schnellste Möglichkeit ist
die Nur-Text-Version, bei der zusätzlich zur bestehenden
Website eine zweite, grafisch schlichte Variante erzeugt wird,
die auf Barrierefreiheit hin optimiert ist. Um den Aktualisierungsaufwand
in Grenzen zu halten, ist dabei ein professionelles Content-Management-System
sehr hilfreich. Mit dem Content Management Server (CMS) der RedDot
Solutions AG kann eine Website beispielsweise parallel in verschiedenen
Layouts ausgegeben werden, ohne dass für Redakteure oder
Administratoren zusätzlicher Aufwand entsteht. Neben der
HTML-Version können darüber hinaus sogar andere Formate
wie etwa WML (für mobile Endgeräte) oder eine Print-Version
zum Ausdrucken erzeugt werden.
Manche User haben aber bei der Nur-Text-Version Bedenken, da
sie annehmen, aktuelle Inhalte vorenthalten zu bekommen. Daher
bevorzugen sie die Variante "Eine Website für alle".
Auch hier kann RedDot CMS gute Dienste leisten. Häufig sind
Dutzende von Personen an der Pflege der Inhalte einer Website
beteiligt. Es wäre sehr aufwendig, allen die Bestimmungen
der BITV näher zu bringen und vor allem die technische Umsetzung
in HTML und CSS zu erklären. Stattdessen ist es durch den
Einsatz eines Content-Management-Systems möglich, von vornherein
Templates (Seitenvorlagen) zu definieren, die Barrierefreiheit
garantieren. Fehlbedienungen können dadurch nahezu ausgeschlossen
werden. Im Bearbeitungsmodus, dem so genannten RedDot SmartEdit-Modus,
können außerdem Erläuterungen für den Redakteur
angezeigt werden. RedDot prüft auch, ob zu allen Grafiken
Alternativtexte (ALT-Texte) eingegeben wurden eine wichtige
Voraussetzung, um Webseiten für Blinde verständlich
zu machen. Auch die Eingabe weiterer Informationen wie Bildunterschriften
kann vorgeschrieben werden, so dass ein Bearbeiter eine Seite
erst veröffentlichen darf, wenn alle relevanten Daten eingegeben
wurden. Gerade wenn es darum geht, Gewohnheiten zu ändern,
sind solche programmierbaren Hilfsfunktionen sehr nützlich.
Des weiteren ist es möglich, Seiteninhalte nicht nur über
die für Sehende sehr komfortable WYSIWYG-Oberfläche
zu pflegen, sondern auch über einen Formularmodus, der einfach
strukturiert die Variablen einer Seite hintereinander abfragt
und komplett über die Tastatur bedienbar ist. So ist es sogar
möglich, dass blinde Autoren oder solche mit Sehbehinderungen
RedDot CMS nutzen können. Barrierefrei ist für das Bundesministerium
für Bildung und Forschung (BMBF) unter anderem der BMBF-Patentserver
von der Mulitmediaagentur Informedia mit RedDot CMS realisiert
worden.

Kriterien und Nutzen eines barrierefreien Webdesigns
Die wesentlichen Kriterien und Hinweise für ein barrierefreies
oder so genanntes behindertengerechtes Webdesign finden sich u.a.
in den Web Content Accessibility Guidelines 1.0 (WCAG), die 1999
vom World Wide Web
Consortium veröffentlicht wurden und an der die Inhalte
der BITV stark orientiert sind. Mit Einhaltung der WCAG wird insbesondere
blinden und sehbehinderten Surfern der Zugang zur Website gewährleistet.
Davon profitiert auch der Website-Betreiber selbst: Sein Internetauftritt
wird leichter von Suchmaschinen gefunden, denn Robots und Spider
(kleine Programme, die rund um die Uhr Webseiten durchsuchen und
die Inhalte in Datenbanken für Suchmaschinen speichern) finden
leichter Zugang. Manch einer hat noch gar nicht bemerkt, dass
seine schlechte Position in den Suchmaschinen damit zusammenhängt,
dass die Robots noch nie über die Startseite hinaus gekommen
sind!
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Initiativen
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Digitale Chancen
(www.digitale-chancen.de)
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Daten, Analysen und Tipps zu Barrieren im Internet,
Datenbank mit barrierefreien Internet-Cafés,
Beratungshotline zum Thema barrierefreies Internet unter
01805 902070 von Montag bis Freitag 9 bis18 Uhr (0,12 EUR/Min.)
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Forschungsinstitut Technologie-Behindertenhilfe
(www.ftb-net.de)
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Studien, Beratung, Fortbildung
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Dienstleister
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informedia GmbH
(www.informedia.de)
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Analyse, Beratung, Realisierung, Workshops, Vorträge,
Schulungen
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Kompetenzzentrum "Barrierefreie Informations- und
Kommunikationstechnologie für alle" des Fraunhofer
Instituts FIT
(www.fit.fraunhofer.de)
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Beratung, Analyse, Studien, Forschung, Entwicklung von
Softwarewerkzeugen
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Software-Anbieter
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RedDot Solutions AG
(www.reddot.de)
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Content-Management-System RedDot CMS
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