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DIN CERTCO vergibt erstmals das europäische Qualitätszeichen Keymark in Deutschland

 

Artikel erschienen in
Ausgabe Oktober / November 2002

DIN CERTCO, das für Zertifizierung zuständige Tochterunternehmen des Deutschen Instituts für Normung (DIN), führt das europäische Qualitätszeichen Keymark in Deutschland ein. Die Hirsch Dämmstoffe GmbH in Glanegg (Österreich) erhielt diese Zertifizierung für die Trittschalldämmplatte PST-TK 5000 (Systemplatte für Fußbodenheizungen) am 2. Oktober 2002 in Berlin.

Die Keymark ist das europäische Zertifizierungszeichen, das die Übereinstimmung von Produkten mit europäischen Normen dokumentiert. Das bedeutet, die Keymark geht weit über Herstellerangaben – wie beispielsweise die CE-Kennzeichnung – hinaus. Während die CE-Kennzeichnung lediglich die Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards anzeigt, bietet die Keymark dem Verbraucher einen echten Mehrwert: die geprüfte und zertifizierte Einhaltung einheitlicher europäischer Qualitätsstandards. Die für bestimmte Produkte gesetzlich geforderte CE-Kennzeichnung kann damit in sinnvoller Weise ergänzt werden.

Die Keymark wurde durch die europäischen Normenorganisationen CEN und CENELEC auf Empfehlung des Europäischen Rates zur Verbesserung der Verbraucherschutzinteressen eingeführt, um der Verunsicherung von Verbrauchern durch Zeichenvielfalt an den Waren entgegenzuwirken. Ein Produkt darf nur dann mit der Keymark gekennzeichnet werden, wenn es zuvor durch neutrale, unabhängige und kompetente Stellen geprüft und zertifiziert wurde. Werksbesichtigung und Typprüfung stellen neben der regelmäßigen Überwachung wichtige Elemente des Verfahrens zur Vergabe der Keymark dar. Darüber hinaus muss der Hersteller eine produktbezogene Herstellungskontrolle unter Berücksichtigung der Elemente der EN ISO 9001 durchführen. Dieses Qualitätssicherungssystem unterliegt einer jährlichen Überwachung und wird durch eine mindestens alle zwei Jahre stattfindende Produktprüfung ergänzt.

Am Verfahren teilnehmende Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen müssen eine Akkreditierung nachweisen und vom CEN-Zertifizierungsrat bevollmächtigt sein. In seinem Auftrag erteilen die nationalen CEN-Mitgliedsorganisationen (Normungsinstitute) und angeschlossenen Mitglieder Lizenzen zur Vergabe der Keymark. In Deutschland wird diese Aufgabe von DIN CERTCO im Auftrag des DIN wahrgenommen.


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Letzte Änderung: Monday, 31-Oct-2005 17:27:59 CET | Presse-Service | Disclaimer
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