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Betriebsanleitungen für Anlagen
Artikel erschienen in
Ausgabe Oktober / November 2002
Der Normenunterausschuss NATG-F
des Deutschen Instituts für Normung e.V. ist derzeit damit
befasst, Regeln zur Erstellung von Betriebsanleitungen für
Anlagen zu erarbeiten. Bisher fehlt eine verbindliche Norm/Regel
für übergreifende Betriebsanleitungen für Anlagen.
Die vorhandenen Normen regeln bislang nur die Inhalte von Betriebsanleitungen
für Komponenten (z.B. Maschinen, Temperatursensoren).
Durch die Zusammenstellung von Komponenten zu einer Anlage ist
es für den sicheren Betrieb nicht ausreichend, die Betriebsanleitungen
der einzelnen Komponenten nur additiv abzuheften. Aus den Einzelanleitungen
ist eine Betriebsanleitung zu erstellen, welche die Gegebenheiten
beschreibt, die durch die Verkettung der einzelnen Komponenten
zu einer Anlage entstehen.
Ziel des Normenunterausschusses NATG-F ist es, Regeln auf Basis
vorhandener Gesetze, Normen, Richtlinien und Anwendererfahrungen
für eine Zusammenfassung von Informationen aus einzelnen
Betriebsanleitungen zu einer übergreifenden Betriebsanleitung
für Anlagen zu erarbeiten. Das Ergebnis soll ein Arbeitspapier
sein, das in die nationale internationale Normungsarbeit einfließt.
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